Aktionär
Inhaber von Aktien mit bestimmten Rechten und Pflichten.
Aktionäre sind Inhaber von Aktien, also solchen Wertpapieren, in denen Anteile an einem Unternehmen urkundlich festgehalten werden. Dadurch sind sie Anteilseigner am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie haben viele Rechte, aber nur wenige Pflichten.
Man kann entweder durch den Kauf von Aktien oder durch Vererbung sowie Gründung einer Aktiengesellschaft Anteilseigner werden. Aktionäre sind nicht nur auf natürliche Personen beschränkt, auch juristische Personen können Anteilseigner sein. Der Aktieninhaber hat keinen direkten Einfluss auf die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft, kann aber bei der Hauptversammlung zur Entscheidungsfindung beitragen. Der Anteilseigner haftet dabei lediglich mit seiner Einlage (also dem Kapital, was er in die Aktien gesteckt hat).
Anteilseigner lassen sich nach der Größe ihres Anteils und nach dem Zweck des Aktienerwerbs differenzieren in:
- Hauptaktionäre
- Großaktionäre
- Kleinaktionäre
- Stimmrechtsaktionäre
- Ankeraktionäre
Rechte eines Aktionärs
Für den Aktionär ergeben sich aus dem Kauf von Aktien bestimmte Rechte und Pflichten. Diese Rechte betreffen im Besonderen das Stimmrecht bei der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft und die Dividendenausschüttung. Die verschiedenen Rechte und Pflichten des Aktienbesitzers lassen sich in allgemeine Mitgliedschaftsrechte, Klagerechte und die Treuepflicht unterscheiden.
Allgemeine Mitgliedschaftsrechte von Aktionären
Verwaltungsrechte
- Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung
- Recht zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen (§243 Aktiengesetz).
- Stimmrecht: Entscheidungen auf der Hauptversammlung können von Anteilseignern mitgetroffen werden, so lange es sich beim Aktieninhaber um einen Stammaktienbesitzer handelt. Inhaber von Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht.
- Auskunftsrecht: Das Unternehmen muss Fragen, die auf der Hauptversammlung gestellt werden, wahrheitsgemäß beantworten, um dem Recht des Aktionärs auf den Erhalt aller wichtigen Informationen und Neuigkeiten zu gewährleisten.
Vermögensrechte
- Gewinnbeteiligung (Dividende): Kein Unternehmen ist dazu verpflichtet, ihren Aktionären einen Gewinn auszuschütten. Bei vielen Aktiengesellschaften haben sie jedoch ein Recht auf eine anteilige Gewinnbeteiligung, die sogenannte Dividendenzahlung
- Bezugsrecht: Vorkaufsrecht, wenn das Unternehmen neue Aktien ausgibt
- Liquidationserlös: Geldanspruch bei Auflösung des Unternehmens
- Rückzahlungsansprüche bei einer Kapitalherabsetzung (§225 Abs. 2 AktG)
- verschiedene Ausgleichs-, Umtausch und Abfindungsansprüche im Umwandlungs- und Konzernrecht
Klagerechte von Aktionären
Aktionäre in Deutschland haben die Möglichkeit, gerichtlich gegen Beschlüsse, die auf der Hauptverhandlung der Kapitalgesellschaft getroffen wurden, vorzugehen. Allerdings hat der Aktionar keine Leistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber den Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrates sowie seinen Mitaktionären. Diese Regelung wurde erlassen, damit Mitglieder ihre Rechte nicht einzeln, sondern gemeinsam auf der Hauptversammlung ausüben. Klagen, die den Aufsichtsrat zu bestimmten Entscheidungen oder Handlungen zwingen sollen, sind nicht zulässig.
Pflichten eines Aktieninhabers
Der Aktionär hat eine bestimmte Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft zu erbringen. Es müssen damit bestimmte Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten der Beteiligten an der Gesellschaft gewahrt werden. Dies bedeutete, dass der Aktienbesitzer im Sinne des Unternehmens handeln muss und diesem keinen Schaden zufügt.
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