Was genau ist eine Anhörung?
Gelegenheit, sich zu einer Angelegenheit in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zu äußern.
Wenn eine Behörde über einen bestimmten Sachverhalt zu entscheiden hat, muss der Beteiligte sich zu dem Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht äußern dürfen. Damit wird er vor Überraschungsentscheidungen geschützt und die Behörde kann eine rechtmäßige, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Entscheidung treffen.
Beispiel: Gegen Person A wurde ein Gebührenbescheid erlassen und sie soll einen hohen Betrag als Strafe zahlen. Durch den Anspruch auf rechtliches Gehör darf sich Person A nun zu diesem Sachverhalt äußern. Auch wenn man geblitzt wird und daraufhin ein Schreiben der Bußgeldstelle erhält, steht häufig auf dem Schreiben der Behörde, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird und der Person die Gelegenheit gegeben wird, sich innerhalb einer bestimmten First dazu zu äußern. So kann beispielsweise auch Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Wie werden Anhörungen vorgenommen?
Die Anhörung ist eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Sie wird in gerichtlichen und behördlichen Verfahren im Verwaltungsrecht und Sozialrecht eingesetzt. Im Gegensatz zur Vernehmung dient sie nicht zur Aufklärung eines Sachverhaltes durch Frage und Antwort. Sie ist ein Ausdruck des rechtlichen Gehörs und dient der Wahrung der Rechte der Betroffenen. Zudem wird damit eine Entscheidungsgrundlage geschaffen.
Es entsteht die Gelegenheit zur Äußerung zu einem Gegenstand, dem Gang eines Verfahrens, den Tatsachen oder zu einem möglichen Ergebnis. Anhörungen beschränken sich auf Verwaltungsakte, die in die Rechte der Beteiligten eingreifen und die bisherige rechtliche Stellung des Beteiligten zu seinem Nachteil verändern.
Ein fester Zeitrahmen für die Anhörung ist nicht vorgeschrieben, aber die Behörde sollte die Ermittlung der relevanten Tatsachen abgeschlossen haben. Sie wird nur für wesentliche Tatsachen angewendet; die Anhörung kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschehen. Es wird keine besondere Form vorgeschrieben, es sei denn eine persönliche Stellungnahme oder ähnliches ist gefordert.
« zur Glossar-StartseiteHinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.
Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!