Arbeitgeber
Personen oder Firmen, die Arbeitnehmer beschäftigen und sie für die geleistete Arbeit entlohnen.
Arbeitgeber können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, also beispielsweise Firmen, sein. Sie haben die Macht dazu, Mitarbeiter einzustellen und sie zu beschäftigen. Aus diesem Grund schließen sie mit Arbeitnehmern Arbeitsverträge ab.
Aus dem Beschäftigungsverhältnis, das der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eingeht, ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten dem Arbeitnehmer gegenüber. Dabei ist die Pflicht zur Entlohnung des Angestellten besonders wichtig.
Wer kann Arbeitgeber sein?
Vor allem juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften oder auch der Bund oder das Land stellen Arbeitgeber dar.
Zudem können aber auch natürliche Personen wie Kaufmänner, Privatpersonen und Personen(handels)gesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Kommanditgesellschaft, Arbeitgeber sein.
Welche Pflichten und Rechte haben Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegenüber vor allem eine Vielzahl von Pflichten, aber auch einige Rechte. Die Hauptpflicht des Arbeitgeber ist es dabei, den Angestellten gemäß der im Vertrag festgelegten Konditionen zu bezahlen. Die Vergütung wird dabei in einem individuell geschlossenen Vertrag oder einem Tarifvertrag festgelegt.
Bei der Höhe des Lohns müssen gesetzliche Richtlinien, wie der Mindestlohn und das Tarifvertragsgesetz, beachtet werden. Die Bezahlung muss pünktlich erfolgen, wobei auch die Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung ordentlich abgeführt werden müssen. Dabei muss der Arbeitgeber zudem die Entgeltfortzahlung im Urlaub oder bei Krankheit gewährleisten und eine schriftliche Lohnabrechnung ausstellen.
Wird der Arbeiter mit einem Zeitlohn, also beispielsweise pro Stunde, bezahlt, muss der Arbeitgeber ebenfalls sicherstellen, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst und sich an die vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden gehalten wurde.
Zusätzlich gelten auch noch die folgenden Nebenpflichten für den Arbeitgeber:
- Schutz- und Sorgfaltspflichten: Der Arbeitnehmer muss unter zumutbaren Bedingungen arbeiten können. So hat der Arbeitgeber beispielsweise für eine angemessene Schutzkleidung zu sorgen.
- Die Beschäftigungspflicht: Die Beschäftigung muss gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen erfolgen.
- Die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und die Meldung bei der Krankenkasse.
- Die Pflicht, benötigte Arbeitsgeräte zur Verfügung zu stellen.
- Die Pflicht zum Schutz vom Leben und der Gesundheit des Angestellten sowie vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung.
- Die Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen.
- Die Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.
- Die Pflicht zur Gewährung von Urlaub.
Ein Vertrag kann allerdings auch weitere Nebenpflichten beinhalten.
Im Gegensatz zu der Vielzahl an Pflichten, hat der Arbeitsgeber gegenüber dem Mitarbeiter vor allem auch ein so genanntes Direktionsrecht. Damit kann er ihm Anweisungen geben und festlegen, was, wann und wo der Mitarbeiter arbeiten soll.
Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber seine Vertragspflichten verletzt?
Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommt oder dem Arbeitnehmer bestimmte Rechte verweigert, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Grund liegt beispielsweise dann vor, wenn sich der Arbeitgeber weigert, den Arbeitnehmer zu bezahlen. Ebenfalls kann der Mitarbeiter unter Umständen auch seine Arbeitsleistung zurückhalten, bis der Sachverhalt geklärt ist oder alternativ fristlos kündigen.
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