Die Bankbürgschaft als Sicherheit
Eine Bankbürgschaft bedeutet, dass ein Bankinstitut als Bürge eintritt. Mit einer Bankbürgschaft kann ein Schuldner gegenüber einem Dritten nachweisen, dass er seine finanziellen Verpflichtungen sicher erfüllen kann. Sie kann sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen vergeben werden.
Wann kommt eine Bankbürgschaft in Frage?
In der Praxis kommt es vor allem bei Mietverhältnissen häufig zur Bankbürgschaft. Sie ersetzt in diesem Fall eine Mietkaution. Kann also ein Mieter seine Miete nicht bezahlen, entrichtet die Bank die Zahlung an den Vermieter. Gleiches gilt für die Bezahlung von Schäden in der Wohnung beim Auszug des Mieters. Auch im geschäftlichen Bereich sind Bankbürgschaften ein gängiges Mittel. Hier eignen sie sich einerseits, um finanzielle Reserven zu schonen und andererseits Zahlungssicherheit zu gewährleisten.
Was muss man bei einer Bürgschaft beachten?
Beide Seiten – Schuldner und Gläubiger – sollten prüfen, dass der Bürgschaftsvertrag alle Eventualitäten abdeckt. Sollten Umstände eintreten, die vertraglich nicht berücksichtigt sind, kommt die Bank dafür als Bürge nicht auf. Bei einem Mietverhältnis beispielsweise sollte im Bürgschaftszertifikat festgehalten sein, dass die Bank schon bei der ersten Aufforderung zahlt.
Was kostet eine Bürgschaft?
Die Kosten für eine Bürgschaft hängen von der Bonität des Schuldners und der Höhe der Bürgschaftssumme ab. Je geringer die Bonität, desto höher die Gebühren. Ähnlich verhält es sich bei der Bürgschaftssumme. Ist diese hoch, fallen höhere Gebühren an. Die Kosten für die Bürgschaft trägt der Schuldner. Allerdings zahlt er nur für die Bereitstellung der Zahlungsgarantie durch die Bank in Form von monatlichen oder jährlichen Gebühren. Die Hauptschuld an den Gläubiger übernimmt die Bank.
Vorteile einer Bürgschaft
Der wesentliche Vorteil einer Bürgschaft liegt darin, dass man seine Ersparnisse nicht angreifen muss. Zudem stellt man mit ihr generelle Zahlungsfähigkeit unter Beweis. Denn die Bürgschaft setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Dies kann gerade unter geschäftlichen Partnern Vertrauen und Zuverlässigkeit signalisieren. Bei einem Mietverhältnis bedeutet sie für den Vermieter einen geringeren Verwaltungsaufwand, da dieser bei einer Bürgschaft kein Mietkautionskonto anlegen muss.
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