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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist die schriftliche Bestätigung der zuständigen Baugenehmigungsbehörde an den Antragssteller, dass dessen Bauvorhaben den rechtlichen Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde entspricht.

Die Vergabe eine Baugenehmigung soll die Öffentlichkeit vor widerrechtlichen Bauplanungsvorhaben schützen. Den Genehmigungsantrag stellt man bei der zuständigen Gemeinde, beziehungsweise Kreisverwaltung. Um eine lückenlose Prüfung zu gewährleisten, muss der Antragssteller sämtliche relevanten Bauunterlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen, Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sowie Angaben und Nachweise zur Standsicherheit vorlegen. Für Gaststätten gelten gesonderte Genehmigungsvoraussetzungen.

Seit 26. Januar 2007 kann ein Bauherr laut Beschluss 1 BV 02.2147 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gegen die Ablehnung seines Antrags klagen, wenn der Überzeugung ist, alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt zu haben.  

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