Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht legt den rechtlichen Rahmen für die Vorgaben innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens fest. Es bestimmt die zu prüfenden Maßnahmen, die eingehalten werden müssen, um vom Bau ausgehende Gefahren für die Öffentlichkeit zu vermeiden.
Das Bauordnungsrecht fällt unter das öffentliche Baurecht und kann von Bundesland zu Bundesland gemäß der Landesbauordnung variieren. Dabei gilt es jedoch, zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht zu unterscheiden. Letzteres bestimmt, wie Grund und Boden genutzt werden darf. Also was, wo und in welchem Umfang gebaut werden darf. In der Regel findet das Bauplanungsrecht in der baulichen Entwicklung von Städten Anwendung. Alle dazu festgelegten Regelungen enthält das Baugesetzbuch (BauGB).
Mit dem Bauordnungsrecht sollen alle Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an ein Gebäude samt dem dafür verwendeten Baumaterial und den Brandschutzmaßnahmen gewährleistet werden, um ein Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit zu vermeiden. Zudem sorgt das Bauordnungsrecht für den korrekten Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu baulichem Wärmeschutz. Hinzu kommt die Festlegung von Mindestanforderungen für Gesundheitsschutz und Barrierefreiheit in Aufenthaltsräumen und Wohnungen.
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