Zum Hauptinhalt springen

Bauüberwachung

Die Bauüberwachung meint die Überwachung einer Baustelle nach den Vorgaben der Bauordnung.

Die Bauüberwachung fällt unter den Verantwortungsbereich des Bauleiters und beinhaltet das Einhalten der Bauausführung nach Regelung des öffentlichen Baurechts und allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie spezifischen Bauvorlagen.

Darüber hinaus ist im Zuge der Bauüberwachung ein sicheres Arbeiten aller am Bau beteiligten Personen zu gewährleisten.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung