Bauwich
Der heute kaum noch verwendete Begriff „Bauwich“ bezeichnet die Abstandsflächen im Baurecht.
Der Bauwich bestimmt den seitlichen Gebäudeabstand zum angrenzenden Nachbargrundstück. Diesen gilt es aus Gründen des Brandschutzes und des nachbarlichen Lichtbedarfs einzuhalten. Die Größe eines Bauwichs legt die jeweilige Landesbauordnung fest. Ein Nichteinhalten des Bauwichs wird als Verstoß gegen das Baurecht gewertet.
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