Beförderung
Die Beförderung meint den Aufstiegt eines Mitarbeiters innerhalb einer Unternehmenshierarchie.
Wozu dient eine Beförderung?
Unternehmen sind in der Regel hierarchisch strukturiert. Damit sollen bei den Mitarbeitern Anreize geschafft werden, um in der Personalordnung aufzusteigen. Meist bedeutet eine höhere Position mehr Gehalt, aber auch ein Zuwachs an Verantwortung und Anforderung an die Tätigkeit. Auf eine Beförderung folgt jedoch nicht immer automatisch ein höheres Gehalt. Oft sind sie mit Vorzügen wie einem Dienstwagen oder einer besseren Altersabsicherung verbunden.
Wovon hängt eine Beförderung ab?
Eine Beförderung hängt von Leistung, Qualität und der generellen Qualifizierung des Mitarbeiters ab. Diese werden anhand von Arbeitszeugnissen oder dienstlicher Beurteilungen geprüft. Der Dienstvorgesetzte spricht dann auf Vorschlag des Fachvorgesetzten die Beförderung des betreffenden Mitarbeiters aus. In der Wirtschaft gibt es keine schriftliche Festlegung, die bei einer Beförderung zu beachten ist. Anders im öffentlichen Dienst: Hier ist sie durch §10 I, Nr. 3, 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vorgeschrieben.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Beförderung?
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Beförderung. Vielmehr liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Angestellten Aufstiegsmöglichkeiten in Aussicht stellt. Rechtlich muss sich dieser dabei an das Diskriminierungsverbot halten.
Zu beachten ist auch, dass eine Beförderung immer in Schriftform erfolgen muss, da sie einer deklaratorischen Rechtswirkung bedarf. Das bedeutet: Eine Beförderung gilt erst dann, wenn der Beförderte in der jeweiligen Organisation schriftlich erwähnt wird. Das Schreiben muss dann in die Personalakte übernommen werden.
Nach §99 I des Bundesverwaltungsgerichts stellen Beförderungen eine Personalangelegenheit des Betriebsrats oder des Personalrats nach §75 I Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) dar. Erwirbt man neben der Beförderung einen zusätzlichen Titel, ist dieser im Handelsregister einzutragen.
Wie läuft eine Beförderung im Beamtenrecht ab?
Gemäß §8 I Nr. 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) ist die Beförderung von Beamten und Richtern mit der Verleihung eines anderen Amts und eines höheren Entgelts verbunden. Zudem liegt anschließend eine andere Amtsbezeichnung vor. Auch hier sind fachliche Leistungen und Eignung ausschlaggebend für einer Ernennung. Weiterhin gilt es das Diskriminierungsverbot zu beachten. Demnach dürfen Anwärter auf einer Beförderung nicht aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Identität oder einer Behinderung benachteiligt werden. Bei einer erneuten Beförderung muss zudem die letzte mindestens ein Jahr zurückliegen.
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