Betrieb
Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, bestehend aus einem Arbeitgeber und Arbeitnehmern, mit dem Ziel, bestimmte arbeitstechnische Zwecke zu erfüllen.
Betriebe nach betriebswirtschaftlicher und juristischer Definition
In der betriebswirtschaftlichen Lehre wird von einem Betrieb ausgegangen, wenn eine örtliche, technische und organisatorische Einheit die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen verfolgt. Bezeichnend für einen Betrieb ist dessen räumlicher Zusammenhang und eine Organisation, die auf ein Zusammenwirken von Mensch und Mensch, Mensch mit Sache sowie Sache und Sache ausgelegt ist, um bestimmte Ziele zu erreichen.
Rechtlich gesehen, handelt es sich bei einem Betrieb um eine organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit der eine Einzelperson oder in Zusammenarbeit mit Angestellten einen bestimmten Zweck verfolgt.
Worin unterscheidet sich ein Betrieb von einem Unternehmen?
Eigentlich ist ein Betrieb eine organisatorische Einheitsform, die an einen Ort gebunden und einem Rechtsträger, also einem Inhaber, zugeordnet ist. Im Falle eines Unternehmens ist dieses selbst der Rechtsträger. Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen daran, dass ein Unternehmen aus mehreren Betrieben an verschiedenen Orten bestehen kann, nicht aber ein Betrieb aus mehreren Unternehmen.
Arten von Betrieben
Bei den Arten von Betrieben unterscheidet man je nach Größe der Mitarbeiterzahl und Umsatzvolumen zwischen Großbetrieben, Mittelbetrieben und Kleinbetrieben. Auch die Art der wirtschaftlichen Leistung ist ein Unterscheidungsmerkmal, so spricht man von Dienstleistungsbetrieben wie Banken und Versicherungen, Produktionsbetrieben in Industrie und Landwirtschaft, und Verwaltungsbetrieben.
Landwirtschaftsbetriebe, umgangssprachlich Bauernhöfe, sind technisch-wirtschaftliche Einheiten, die auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ausgerichtet sind. Dabei kann die wirtschaftliche Leistung als Haupttätigkeit oder Nebentätigkeit erbracht werden. Das heißt, dass der Betrieb neben der landwirtschaftlichen Produktion auch andere Dienstleistungen und Produkte anbieten kann, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun haben müssen. In der Regel betreiben Landwirtschaftsbetriebe Tierhaltung, den Anbau von Pflanzen zur Vermehrung, den Anbau von ein oder mehrjährigen Pflanzen und kümmern sich darum, dass die Fläche in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand bleibt.
Was ist ein Betrieb gewerblicher Art?
Jede Einrichtung, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen unterhalten wird, gilt als Betrieb gewerblicher Art. Erzielt ein Betrieb einen Umsatz von mehr als 13.000 Euro im Jahr, spricht man von einem Betrieb gewerblicher Art. Einen Teil der Einnahmen muss der Betrieb dann in Form der Gewerbesteuer abführen. Davon ausgenommen sind Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, da sie nicht als Betriebe gewerblicher Art gelten.
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