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Betriebsbedingte Kündigung   

Aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse kommt es zu einer Kündigung des Arbeitnehmers.

Ist die Auftragslage in einer Firma schlecht, so kann es dazu kommen, dass sich der Arbeitgeber nicht mehr alle Arbeitnehmer leisten kann. Es kommt somit zu einem Überhang an Arbeitskräften, sodass eine Trennung unvermeidlich ist. Dementsprechend kommt es oftmals zu betriebsbedingten Kündigungen. Betriebsbedingt bedeutet grundsätzlich nur, dass eine Diskrepanz zwischen Personalbedarf und Personalbestand vorliegt.

Der Arbeitgeber muss in seiner Kündigung ausführen, wieso es zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit des einzelnen Arbeitnehmers kommt. Dabei ist eine betriebsbedingte Kündigung beispielsweise nicht möglich, wenn es nur vorübergehend zu einem Beschäftigungsmangel kommt.

Auch gegen eine betriebsbedingte Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

Themenseite Arbeitsrecht

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