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Betriebsrat

Die Institution innerhalb eines Unternehmens, die die Arbeitnehmerinteressen gegenüber der Geschäftsführung vertritt.

Was ist ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung, die innerhalb eines Unternehmens tätig wird. Der Betriebsrat besteht aus mehreren Arbeitnehmern aus unterschiedlichen Positionen. Abgesehen von den leitenden Angestellten wird die gesamte Belegschaft durch den Betriebsrat vertreten.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Die Aufgaben des Betriebsrates sind dabei überaus vielfältig:

  • Die Überwachung zugunsten der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften und Gesetze, beispielsweise die Unfallverhütungsvorschriften oder auch Tarifverträge.
  • Die Beantragung betriebliche Maßnahmen, die den Arbeitnehmern dienen.
  • Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Job und Familie.
  • Anregungen zur Eingliederung von schwerbehinderten Personen.
  • Der Betriebsrat soll die Arbeit von älteren Arbeitnehmern durch Maßnahmen und Vorschläge unterstützen.
  • Die Integration ausländischer Mitarbeiter durch bestimmte Maßnahmen.

Wie kommt ein Betriebsrat zustande?

Ein Betriebsrat wird gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Arbeitnehmer ab mindestens 18 Jahren. Ebenso wahlberechtigt sind alle Auszubildenden. Für den Betriebsrat wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, sofern sie mindestens sechs Monate dem Unternehmen angehören.

Die Zahl der Betriebsratsmitglieder ist dabei ungerade, um bei Abstimmungen stets eine Entscheidung herbeiführen zu können.

Gewählt wird mittels eines einfachen Wahlverfahrens. Die Betriebsräte werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Gesetzlich vorgegeben ist, dass die Wahlen gemäß §13 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zwischen dem 1. März und dem 31. Mai stattgefunden haben müssen.

Wie groß sollte ein Betriebsrat sein?

Für Betriebe mit weniger als fünf ständigen Angestellten kann kein Betriebsrat gewählt werden.

In anderen Fällen wird in §9 BetrVG festgehalten, wie groß ein Betriebsrat sein sollte. Dementsprechend besteht der Betriebsrat in Betrieben mit:

  • fünf bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einer Person,
  • 21 bis 50 wahlberechtigten Beschäftigten aus drei Mitgliedern,
  • 51 bis 100 wahlberechtigten Beschäftigten aus fünf Mitgliedern,
  • 101 bis 200 wahlberechtigten Beschäftigten aus sieben Mitgliedern.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Betriebsrat?

Von Gesetzeswegen ist der Betriebsrat mit speziellen Rechten ausgestattet und hat daher einen besonderen Schutzstatus. Dementsprechend stehen ihm weitaus mehr Möglichkeiten als einzelnen Mitarbeitern zu.

Bei folgenden Entscheidungen des Arbeitgebers hat der Betriebsrat ein Recht darauf mitwirken:

  • Angelegenheiten personeller, sozialer oder wirtschaftlicher Natur
  • Umweltschutz
  • Arbeitsablauf und Arbeitsumfang

Der Betriebsrat und seine Mitglieder haben das Recht Schulungen zur Ausübung ihres Amtes zu besuchen. Auch die dadurch entstehenden Kosten für Materialien hat der Arbeitgeber zu übernehmen.

Folgende Pflichten hat der Betriebsrat:

Der Betriebsrat hat neben seinen vielen Rechten auch ihm auferlegte Pflichten. Diese gelten gegenüber den Arbeitnehmern, zum Teil aber auch gegenüber dem Arbeitgeber. So hat der Betriebsrat die Pflicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich Informationen über Personalangelegenheiten oder Betriebsgeheimnissen. Gleichzeitig besteht für Betriebsratsmitglieder die Pflicht sorgsam und vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber umzugehen, um so die Interessen der Arbeitnehmer sinnvoll vertreten zu können.

Themenseite Arbeitsrecht

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