Bundesrat
Ein Verfassungsorgan, das als „Parlament der Länder“ die Interessen der Bundesländer auf Bundes- und Europaebene vertreten soll.
Der Bundesrat ist neben dem Bundestag, dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht eines der fünf Verfassungsorgane in Deutschland. Die Bundesländer haben durch ihn die Möglichkeit auf Bundes- aber auch auf Europaebene in Gesetzesangelegenheiten mitzuwirken.
Wie setzt sich der Bundesrat zusammen?
Der Bundesrat setzt sich aus Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammen. Wer dabei für das jeweilige Bundesland agiert, bestimmt die Landesregierung selbst. Um die Größe der einzelnen Bundesländer und jeweiligen Einfluss zu verdeutlichen, bemisst sich die Mitgliederzahl im Bundesrat an der Einwohnerzahl im Bundesland.
Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Grundgesetz (GG) hat jedes Bundesland mindestens drei Stimmen im Bundesrat. Bundesländer mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen. Der Bundesrat hat dementsprechend nach den aktuellen Bevölkerungszahlen 69 ordentliche Mitglieder. (Stand August 2020)
Von einem klassischen Parlament ist der Bundesrat jedoch dahingehend zu unterscheiden, dass er keine Wahlen kennt. Die Landesregierungen bestimmen die Mitglieder, sodass mit einem Regierungswechsel in einem Bundesland auch neue Bundesratsmitglieder benannt werden können. Allein dadurch haben die Wahlen in den Bundesländern auch bundespolitische Bedeutung.
Wer leitet den Bundesrat?
Der Bundesrat wird dabei von einem Präsidenten geleitet. Dieser wird gemäß Artikel 52 GG auf ein Jahr gewählt. Der Präsident hat die Aufgabe den Bundesrat einzuberufen, sofern die Vertreter von mindestens zwei Ländern oder die Bundesregierung es verlangen.
Was sind die Aufgaben des Bundesrates?
Dem Bundesrat als Verfassungsorgan kommen dabei folgende Aufgaben zu:
- Die Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene
Eine der wesentlichsten Aufgaben des Bundesrates ist das Mitbestimmungsrecht bei Gesetzen. Gemäß den Artikeln 76 und 77 GG muss der Bundesrat sich mit den meisten Gesetzesentwürfen auseinandersetzen. In vielen Fällen bedarf es sogar der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates. - Die Mitarbeit an der Verwaltung auf Bundesebene
Auch bei dem Erlass von Rechtsverordnungen durch die Bundesregierung, einen Bundesminister oder eine Landesregierung bedarf es der Zustimmung durch den Bundesrat. Ebenso muss gemäß Artikel 87 GG der Bundesrat bei der Errichtung von Bundesbehörden seine Zustimmung erteilen. - Die Mitarbeit bei Europäischen Angelegenheiten
Durch den Bundesrat ist es den Bundesländern möglich, auf europäischer Ebene bei Angelegenheiten mitzuwirken. - Wahl der Bundesverfassungsgerichtsrichter
Gemäß Artikel 94 GG gehört es zu den Aufgaben des Bundesrates, die Hälfte der Richter am Bundesverfassungsgericht zu wählen.
Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.
Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!