Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Bundesgericht, welches die Einhaltung der Verfassung innerhalb der Bundesrepublik überwacht.
Aufgaben
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überprüft das Handeln der Legislative und Exekutive auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Dementsprechend müssen Parlamente und Gesetze, aber auch Gerichte das Grundgesetz und die darin enthaltenen Normen einhalten. Das BVerfG hat seinen Sitz in Karlsruhe und wurde am 28.September 1951 durch den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer eingeweiht.
Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch keine Superrevisionsinstanz, das über allen anderen Gerichten schwebt, auch wenn es das höchste deutsche Gericht ist. Das bedeutet, dass es keine fachliche Kontrolle ausübt, auch wenn es dazu befugt ist, Gerichtsentscheidungen aufzuheben. Es überprüft Gerichtsentscheidungen der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit auf die Einhaltung der Grundrechte. Dabei erlässt es Entscheidungen, wie bestimmte Grundrechte, zum Beispiel die Religionsfreiheit, auszulegen sind.
Zusammensetzung und Wahl
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich dabei aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern zusammen. Gewählt werden gemäß Artikel 94 Grundgesetz (GG) die Hälfte der Richter von Bundestag und Bundesrat mit jeweils einer Zweidrittelmehrheit. Dabei müssen diese mindestens 40 Jahre alt, das passive Wahlrecht innehaben und dazu mit zwei juristischen Staatsexamina ausgestattet sein. Zudem dürfen sie keinem Organ der Legislative oder Exekutive von Bund oder Ländern angehören.
Die Amtsdauer der Richter beträgt dabei zwölf Jahre, wobei diese maximal bis zum Erreichen des 68. Lebensjahrs tätig sein dürfen. Zudem ist eine erneute Widerwahl für die Richter ausgeschlossen.
Welche Klagearten gibt es?
Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde gemäß Artikel 93 GG ist eine der Klagearten, die vor dem Bundesverfassungsgericht am häufigsten Vorkommen. Dabei kann jeder Bürger vor den Richtern Beschwerde erheben, dass er durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt wurde. Dies kann durch einen Verwaltungsakt aber auch ein Gerichtsurteil geschehen. Die Verfassungsbeschwerde kann dabei jedoch erst erhoben werden, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.
Konkrete Normenkontrolle
Sofern ein Gericht bei einem verhandelten Fall der Meinung ist, das zugrundeliegende Gesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, muss es das Verfahren aussetzen. Anschließend muss dem Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Kontrolle vorgelegt werden. Erst nach der Entscheidung über das Gesetz kann ein Gericht seine Arbeit hinsichtlich des Falles wieder aufnehmen.
Abstrakte Normenkontrolle
Auf Antrag, der Bundes- oder einer Landesregierung oder mindestens ein Viertel des Bundes- oder eines Landtages, kann ein Gesetz, unabhängig von einem Fall, auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden.
Organstreitverfahren
Sofern es Streitigkeiten von obersten Bundesorganen über bestimmte Kompetenzen gibt, kann das Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren darüber entscheiden.
Zu den obersten Bundesorgane zählen: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Bundesratspräsident, Ausschüsse, Fraktionen, Mitglieder der Bundesregierung, Abgeordnete bei Wahrnehmung eigener Rechte aus dem Abgeordnetenstatus, Fraktionen in Untersuchungsausschüssen, Bundesversammlung, Parteien, bei Wahrnehmung von Rechten aus dem Grundgesetz.
Parteiverbote
Sofern Parteien gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, können sie vom BVerfG verboten werden. Die Vereinbarkeit der Partei mit dem Grundgesetz wird dabei in einem Verfahren überprüft.
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