Das CISG
Das CISG ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge, die den internationalen Warenverkauf betreffen. Das Kürzel CISG steht dabei für „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods”.
Das UN-Kaufrecht ist ein völkerrechtlicher Vertrag und berührt den Internationalen Warenverkehr zwischen den mittlerweile 93 angehörigen Vertragsstaaten (Stand Januar 2020). Bei Kaufverträgen zwischen den Mitgliedsstaaten wird grundsätzlich das UN-Kaufrecht angewendet. Damit stellt es eines der wichtigsten Abgekommen im internationalen, grenzübergreifenden Warenverkehr dar. Häufig wird es auch als UN-Kaufrecht oder Wiener Kaufrecht bezeichnet.
Ins Leben gerufen wurde es durch die Vereinten Nationen am 11.04.1980. In Deutschland galt das CISG seit dem 23.10.1990 in der DDR, seit dem 01. Januar 1991 auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Zusammensetzung
Das CISG setzt sich aus grundsätzlich vier großen Inhalten zusammen:
- dem Anwendungsbereich mit allgemeinen Bestimmungen (Anwendungsbereich, allgemeine Bestimmungen, Auslegung und Formfreiheit)
- dem Vertragsabschluss (Wie kommt der Vertrag zustande?)
- dem eigentlichen Warenkauf (Allgemeine Bestimmungen, Pflichten des Verkäufers, Pflichten des Käufers, Übergang der Gefahr, Gemeinsame Bestimmungen über die Pflichten des Verkäufers und des Käufers
- und den Schlussbestimmungen.
Anwendungsbereich des CISG
Das Übereinkommen regelt den internationalen Kauf und Verkauf, kann dabei allerdings nicht alle relevanten Themen und Fragen beantworten. Daher wird den einzelnen Staaten die Möglichkeit gegeben, einzelne der Vorschriften zu modifizieren oder auszuschließen.
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