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Was ist ein Darlehen?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Darlehen um eine größere geliehene Geldsumme von Banken und Kreditinstituten. Diese muss gegen Zinsen an den Darlehensgeber zurückbezahlt werden.

Das Darlehen ist dabei schlichtweg nur ein Unterbegriff des Kredits. Dieser hingegen fungiert nur als Oberbegriff der Geldanleihe. Dementsprechend ist jedes Darlehen ein Kredit aber nicht jeder Kredit ein Darlehen.

Zudem werden beide Begriffe heutzutage auch anhand ihrer Laufzeit unterschieden.

So wird bei Baufinanzierungen, die längerfristig sind, oftmals vom Darlehen gesprochen. Wer jedoch eine Soforthilfe beantragt, der erhält dies meist unter dem Begriff des Kredits.

Welche verschiedenen Arten gibt es?

Ein Darlehen ist immer eine Geldanleihe für den Darlehensnehmer. Der Ablauf und die Rückzahlung können aber auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:

Annuitätendarlehen

Mit dem Annuitätendarlehen ist grundsätzlich nur ein Darlehen gemeint, welches mit bestimmten Raten in einer vorher bestimmten Zeitspanne zurückbezahlt wird. Man vereinbart mit dem Darlehensgeber beispielsweise eine Laufzeit von fünf Jahren.

Zusätzlich wird im Darlehensvertrag vereinbart, in welchen Abständen die Raten bezahlt werden sollen. Diese Raten beinhalten sowohl einen fest vereinbarten Zinssatz als auch die Höhe der Tilgung. Mit Tilgung ist die Rückzahlung des Darlehens an die Bank gemeint.Wer beispielsweise 1.000 Euro als Darlehen erhält und davon zehn Euro pro Monat zurückbezahlt, hat eine monatliche Tilgungsrate von zehn Euro.

In der privaten Baufinanzierung beispielsweise ist das Annuitätendarlehen die häufigste Form.

Beispiel

Herr Müller hat einen Darlehensvertrag über 30.000 Euro mit der B-Bank abgeschlossen. Das Darlehen will er dabei über 30 Monate mit einer Tilgung von 1.000 Euro pro Monat zurückbezahlen. Für den Darlehensvertrag wird ein Zinssatz in Höhe von zwei Prozent festgelegt.

1. Monat

Herr Müller bezahlt seine Tilgungsrate in Höhe von 1.020 Euro. Denn er zahlt seinen fest vereinbarten Tilgungsbetrag (1.000 Euro.) zuzüglich seine Zinszahlung (zwei Prozent der 1.000 Euro) mittels einer Zahlung.

Ratentilgungsdarlehen

Ein Ratentilgungsdarlehen bedeutet, dass der Darlehensnehmer häppchenweise, also in Raten, das Darlehen an die Bank zurückbezahlt. Der Darlehensnehmer hat so gesehen erstmal gleichbleibende Tilgungsraten. Durch Zinsen variiert jedoch die Ratenhöhe. Diese berechnen sich nach dem noch zu erstattenden Betrag. Dies heißt im Umkehrschluss auch, je niedriger der Restbetrag ist, desto geringer sind auch die Zinszahlungen.

Beispiel:

Herr Müller hat bei der B-Bank ein Darlehen über 30.000 Euro aufgenommen. Dieses will er in 30 Monaten mit einer Rate von 1.000 Euro zurückbezahlen. Zusätzlich vereinbaren die Vertragsparteien einen Zinssatz von zwei Prozent

1.Monat

Herr Müller bezahlt eine Tilgungsrate in Höhe von 1.000 Euro.

Zusätzlich muss er eine Zinszahlung in Höhe von zwei Prozent des ursprünglichen Betrages leisten. Dies wären zwei Prozent von 30. 000 Euro, also 600 Euro.

11. Monat

Herr Müller bezahlt wieder eine Tilgungsrate in Höhe von 1.000 Euro

Gleichzeitig muss er wieder eine Zinszahlung von zwei Prozent leisten.

Dies wären mittlerweile nur zwei Prozent von 20. 000 Euro also 400 Euro

21.Monat

Herr Müller bezahlt immer noch eine Tilgungsrate von 1.000 Euro.

Auch muss er immer noch eine Zinszahlung von zwei Prozent leisten.

Bei zwei Prozent der verbliebenen 10.000 Euro wären dies nur noch 200 Euro.

Man sieht also, dass mit zunehmender Vertragsdauer die Zinszahlungen immer niedriger werden.

Darlehen mit ausgesetzter Tilgung

Die Bank vereinbart mit dem Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag. Als Zusatz erhält der Darlehensgeber, also die Bank, noch finanzielle Sicherheiten wie Bausparverträge, Versicherungsleistungen, Festgelder oder ähnliches. Die Bank kann dementsprechend darauf zurückgreifen, sodass der Darlehensnehmer keine Tilgung des Darlehens vornehmen muss. Dieses wird durch die Sicherheitsleistungen so gesehen zurückbezahlt. Der Darlehensnehmer hat dementsprechend aber auch keinen Anspruch mehr auf die Sicherheitsleistungen, sofern er das Darlehen nicht mehr zurückbezahlen kann.

Versicherungsdarlehen

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, der kann diese auch beleihen lassen. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer keine Tilgungsleistungen erbringen muss. Er muss also nichts an die Bank zurückbezahlen. Für den Moment fallen demensprechend nur Zinszahlungen an.

Mit der Auszahlung der Lebensversicherung kommt es erst am Ende des Darlehensvertrages zur Tilgung des Darlehens.

Forward-Darlehen

Wer einen Darlehensvertrag abschließt, das Geld aber nicht direkt benötigt, für den kommt ein sogenanntes Forward-Darlehen in Betracht. Der Vorteil ist, dass der Zinssatz schon bei Vertragsschluss festgelegt wird. Dementsprechend kann der Darlehensnehmer auch nach Jahren noch das Darlehen abnehmen, selbst wenn sich die Zinsen nach oben entwickelt haben. Kunden von Immobilienfinanzierungen können so viel Geld sparen. 

Beispiel:

Herr Müller hat wieder einen Darlehensvertrag über 30.000 Euro abgeschlossen. Erneut muss er dafür nur zwei Prozent Zinsen bezahlen.

Die Auszahlung geschieht im Rahmen eines Forward-Darlehens nicht direkt. Dementsprechend nimmt er das Darlehen erst vier Jahre später in Anspruch. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Zinsen bereits wieder bei vier Prozent. Demnach hätte er das doppelte an Zinsen bezahlen müssen, wenn er erst dann einen Vertrag abgeschlossen hätte.

Welche Kosten entstehen bei einem Darlehensvertrag?

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Denn die Kosten hängen dabei von vielen Faktoren, wie zum Beispiel der Art des Darlehens ab.

Klar ist, dass der Darlehensnehmer den vom Kreditinstitut erhaltenen Betrag erstatten muss. Zusätzlich muss er auch die vereinbarten Zinsen an das Kreditinstitut bezahlen.

Ganz wichtig zu wissen ist, dass Banken mittlerweile keine Bearbeitungsgebühren mehr für ein Darlehen berechnen dürfen.

Bei Baufinanzierungsverträgensind die Kosten noch unterschiedlicher. Dies hängt davon ab, wie viel Eigenkapital der Darlehensnehmer mit in den Vertrag bringt. Das Eigenkapital sollte im Durchschnitt 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises der Immobilie betragen, um den Zinssatz im Rahmen zu halten.

Wer jedoch beispielsweise eine Vollfinanzierungalso ein Darlehen ohne Eigenkapitalbei einer Bank beantragt, der muss mit wesentlichen höheren Kosten rechnen.

Wie steht es um die aktuellen Zinsen?

Auch hier ist eine Pauschalantwort nur schwierig zu erteilen. Es hängt schlichtweg davon ab, um welche Projekte es sich handelt. Grundsätzlich hängt, wie alles andere auch, der Zinssatz von Angebot und Nachfrage ab. Beantragen beispielsweise viele Personen gerade einen Kredit, so steigt der Zinssatz, da weniger Geld im Umlauf ist.

Welche Faktoren gibt es für die Zinshöhe ?

  • Leitzins der Europäischen Zentralbank

Ein Immobiliendarlehen ist dabei in erster Linie vom Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) abhängig. Durch den Leitzins soll beispielsweise die Preisstabilität aufrechterhalten werden.

  • Darlehenshöhe und Darlehenslaufzeit

Für den Zinssatz entscheidend ist neben der Höhe des Darlehens auch die Länge. Längere Verträge bedeuten auch mehr Zinsen für die Bank, sodass diese dementsprechend niedriger sind als bei kurzweiligen Verträgen.

  • Schufa-Score

Wer viele negative SCHUFA-Einträge über verspätete oder nicht bezahlte Rechnungen hat, der sollte sich auf einen hohen Zinssatz einstellen. Natürlich bleiben solche Schufa-Einträge nicht ein Leben lang bestehen, wer jedoch vorhat, in den nächsten Jahren ein Darlehen aufzunehmen, sollte sich um seine SCHUFA-Einträge kümmern.

  • Wohnort

Tatsächlich kann der Wohnort auch darüber entscheiden, wie hoch der Zinssatz letztlich ist. Denn manche Banken finanzieren nur regional eine Immobilie, sodass Kunden von dem Angebot der jeweiligen Bank vor Ort abhängig sind.

Anhand eines Beispiels wird nochmals deutlicher, wie stark sich die Zinsen unterscheiden können:

Bei einem Kredit über 10.000 Euro zur freien Verwendung und einer Laufzeit von 72 Monaten wird der beste Effektivzins im Vergleich mit 1,54 Prozent angegeben. Zwei Drittel aller Kreditnehmer bei dieser Bank müssen für den gleichen Kredit aber einen Zinssatz von 3,29 Prozent zahlen. Dies kann von unterschiedlichen Faktoren abhängig sein. Wer hier 30 Prozent Eigenkapital mitbringt, hat einen wesentlich niedrigen Zinssatz.

Auf einschlägigen Portalen kann dabei die genaue Zinshöhe errechnet werden:

https://www.vergleich.de/aktuelle-bauzinsen.html

Was sind Sicherheiten bei einem Darlehen?

Wer einen Darlehensvertrag abschließt, der muss oftmals Sicherheiten bei der Bank für das Darlehen hinterlegen. Damit will sich die Bank für den Fall absichern, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr zurückbezahlen kann.

Sicherheitsarten für ein Darlehen:

Grundsätzlich können Darlehenssicherheiten in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Die Personalsicherheiten und die Real- bzw. Sachsicherheiten. 

Bei Personalsicherheiten handelt es sich um personenbezogene Sicherheiten. Dementsprechend wird eine dritte Person in Anspruch genommen, wenn der Darlehensnehmer in Zahlungsrückstand gerät. Voraussetzung ist, dass die Person, die als Sicherheit fungiert, ebenfalls kreditwürdig ist.

Ein Beispiel für eine Personalsicherheit ist die Bürgschaft. Dementsprechend haftet eine dritte Person für das Darlehen. Als mögliche Bürgen können viele auftreten. Dabei sollte man sich jedoch nur vertrauenswürdiger Personen bedienen. Gleichzeitig sollte sich der Bürge seiner Verantwortung bewusst sein, denn ein solcher Vertrag kann finanziell anspruchsvoll sein. Für eine Bürgschaft bedarf es daher immer einer gewissen Planung, sodass man weiß, wie man im Notfall das Darlehen als Bürge zurückbezahlen würde.

Bei Real- bzw. Sachsicherheiten hingegen übergibt der Darlehensnehmer bestimmte Gegenstände an den Darlehensgeber.

Dieser kann die Sachen beanspruchen, sofern der Darlehensnehmer nicht mehr im Stande ist das Darlehen zurückzubezahlen. Real- bzw. Sachsicherheiten können sich aus Bausparverträgen, Versicherungsleistungen oder auch Festgeldern ergeben. Aber auch Hypotheken oder Grundschulden können als Sicherheit fungieren.

Gleichzeitig kann der Bank auch ein Pfandrecht an beweglichen Sachen wie Schmuck oder Fahrzeugen eingeräumt werden. Der Darlehensnehmer bleibt dabei aber Besitzer der Sache. Man räumt der Bank nur das Recht ein, die Sache zu pfänden, wenn der Darlehensnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen könnte.

Wie stark beeinflussen Sicherheiten den Zinssatz?

Wie stark eine Sicherheit den Zinssatz eines Darlehens beeinflusst hängt im Wesentlichen davon ab, um welche Sicherheit es sich handelt. Die bekannteste Art der Sicherheit, insbesondere bei hohen Darlehensbeträgen, ist die Grundschuld.

Dabei überträgt der Darlehensnehmer der Bank das Recht, seine Immobilie zu verkaufen, sofern er das Geld nicht mehr zurückbezahlen kann.

Banken bewerten die Sicherheiten nach bestimmten Kriterien:

  • Wie leicht lässt sich der Wert der Sicherheit ermitteln? Insbesondere bei alten Schmuckstücken müssten für die Bemessung des Wertes gegebenenfalls Gutachter hinzugezogen werden. Darauf wollen Banken oftmals eher verzichten.
  • Hat die Sicherheit gegebenenfalls einen Wertverlust? Hinterlegt man eine Grundschuld als Sicherheit, so ist dies erst einmal ein solides Fundament. Denn anders als bei anderen Sicherheiten ist hier die Wahrscheinlichkeit eines Wertverlusts zumindest eher gering.
  • Inwiefern besteht die Möglichkeit die Sicherheit danach zu veräußern? Ähnlich wie bei dem Wert der Sicherheit ist für die Bank wichtig, ob man die Sicherheit später noch veräußern kann. Antike Schmuckstücke können bisweilen einen hohen ideellen und materiellen Wert haben, die Veräußerung kann aber ein schwieriges Unterfangen werden. Man sollte daher leicht nutzbare Dinge als Sicherheit verwenden.

Wann und auf welchem Wege wird das Darlehen ausgezahlt?

  • Grundsätzlich muss die Auszahlung direkt nach Vertragsschluss erfolgen, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies kann zum Beispiel beim Forward- Darlehen der Fall sein.
  • Wie die Auszahlung erfolgt, hängt dementsprechend davon ab, um welche Art des Darlehens es sich handelt.
  • Bei einer Baufinanzierungbeispielsweise, wird das Darlehen stückweise ausgezahlt. Dies hängt auch von kommunalen Makler- und Bauträgerverordnungen ab. Die Bank zahlt dementsprechend häppchenweise, angelehnt an den Baufortschritt, das Darlehen aus.
  • Anders hingegen ist es beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung. Dort wird direkt nach dem Vertragsschluss der gesamte Betrag ausgezahlt, um so die Immobilie finanzieren zu können.

Wie kann man sich von einem Darlehen lösen?     

Wie sich der Darlehensnehmer von einem Darlehen trennen kann, ist oftmals situativ zu entscheiden. Dabei gibt es viele Gründe, um sich von einem Darlehensvertrag zu lösen.

Das Zinsniveau befindet sind dabei seit Jahren in einem Rekordtief. Dies bedeutet grundsätzlich nur, dass der Leitzins beziehungsweise das volkswirtschaftliche Zinsniveau enorm niedrig ist. Immobilienfinanzierungen lohnen sich dementsprechend enorm. Wer beispielsweise vor Jahren einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, der dürfte wesentlich höhere Zinsen bezahlen, als er es heute tun würde.

Um sich von seinem Darlehen zu lösen, besteht für den Darlehensnehmer die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages. Problematisch ist, dass mit der Bank eine gewisse Laufzeit des Vertrages vereinbart wurde. Kündigt man nun den Vertrag vorzeitig und zahlt das Darlehen zurück, so entgehen der Bank Zinsen, die sie eigentlich eingeplant hatteDementsprechend verlangt diese eine sogenannte VorfälligkeitsentschädigungDamit soll sie für den entgangenen Zinsverlust entschädigt werden.

Sinnvoller kann es daher sein, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Mit dem Widerrufsjoker können Verbraucher auch nach Jahren noch ihren Vertrag widerrufen. Dadurch kann der Verbraucher kostenlos auf ein wesentlich günstigeres Darlehen umschulden.

Themenseite Darlehenswideruf

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung genau?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Zahlung die Banken verlangen, wenn Darlehensnehmer vor Ende der Vertragslaufzeit den Darlehensvertrag kündigen.

Damit sollen die Kreditinstitute für die entgangenen Zinsen entschädigt werden, die sie bekommen hätten, wenn der Vertrag bis zum eigentlichen Ende gelaufen wäre.

Wer dementsprechend aus Sparmotiven den Darlehensvertrag vorzeitig kündigt, um ein Darlehen mit wesentlich günstigeren Zinsen aufzunehmen, sollte sich dies gut überlegen. Denn bei einem sechsstelligen Immobiliendarlehen kann die Vorfälligkeitsentschädigung auch gut und gerne im fünfstelligen Bereich liegen.

Hier können Sie errechnen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihnen wäre und ob sich dies für Sie finanziell lohnen würde.

Wann muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden?

Grundsätzlich sind Banken für den entgangenen Zinsverlust zu entschädigen. Immer öfter stellt sich aber die Frage, wann die Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden darf. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf dabei nur verlangt werden, wenn es sich nicht um einen Härtefall beim Darlehensnehmer handelt.

Härtefälle liegen bei sogenannten Zwängen vor, wenn der Kreditnehmer beispielsweise unerwartet arbeitslos wird, er unerwartet verstirbt, oder aber wenn er erwerbsunfähig wird. Manche Juristen sind der Meinung, dass eine Scheidung auch zu den sogenannten Härtefällen zählt, darüber wird jedoch stark gestritten.

Die Bank darf ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn sie dem Kreditnehmer von sich aus kündigt, beispielsweise wenn dieser in Zahlungsverzug gerät. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2016.

Wie hoch darf eine Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung angesetzt werden darf und wann diese nicht mehr verhältnismäßig ist, beschäftigt seit Jahren die Politik.

Immer häufiger müssen dabei deutsche Gerichte über Vorfälligkeitsentschädigungen entscheiden, denn viele Darlehensnehmer sind damit nicht einverstanden. Häufig sind die Entschädigungen wesentlich höher als der eigentliche Verlust der Bank. So soll sich in Berechnungen von Verbraucherschützern herausgestellt haben, dass zwei Drittel der Forderungen signifikant überhöht gewesen sein sollen. Problematisch sind noch immer die unterschiedlichen Auffassungen von Kreditgeber- und Verbraucherschutzseite in Sachen Schadensberechnung.

Wie kann man die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Oft werden Verbraucher mit der Vorfälligkeitsentschädigung zu einer hohen Zahlung gezwungen. So können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden:

Den Schuldnertausch

Der Kreditnehmer kann den neuen Käufer des Hauses bitten, für Ihn als Vertragspartei einzutreten.

Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der potenziell neue Schuldner ähnlich finanziell aufgestellt ist, wie es der alte Kreditnehmer. Nur dann besteht die Möglichkeit einer Zustimmung durch die Bank.

Den Objekttausch

Eine weitere Variante bietet sich im sogenannten Objekttausch. Dafür muss der Kreditnehmer an einem anderen Ort eine gleichwertige Immobilie finden, die in den Vertrag mit aufgenommen werden kann.

Neben dem Schuldner- und Objekttausch können Darlehensnehmer auch unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Durch den Widerrufsjoker können Darlehensnehmer kostenlos auf einen günstigeren Kredit umschulden.

Was bedeutet die Umschuldung genau?

Ein Darlehen umzuschulden bedeutet, dass ein altes Darlehen von einem neuen, besser verzinsten Darlehen abgelöst wird. Betrug der Zinssatz 2010 zum Beispiel noch 3,9 Prozent, so liegt er heute bei manchen Projekten gerade einmal bei 1,4 Prozent. Eine Umschuldung kann heutzutage dementsprechend viel Geld sparen.

Quellen:

https://www.creditplus.de/service/faq/was-ist-der-unterschied-zwischen-einem-darlehen-und-einem-kredit/

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/kreditsicherheiten#arten-von-kreditsicherheiten

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=&art=&find=Darlehensvertrag__Auszahlung

https://www.lbs.de/service/s/baulexikon_1/darlehensauszahlung/index.jsp

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/immobilienfinanzierung-wie-viel-duerfen-banken-bei-ihrer-vorfaelligkeitsentschaedigung-ansetzen/23791046.html

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