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Datenbank

Elektronisches System zur Sammlung von Informationen, in dem Daten gespeichert und vom Benutzer verwendet werden können.

Eine Datenbank ist ein System zur Verwaltung von Datensätzen oder auch eine Sammlung von Informationen, die in einer Weise geordnet sind, dass sie einfach abgerufen, verwaltet und aktualisiert werden können. Viele Firmen haben beispielsweise eine Kundendatei in Form einer Datenbank.

Die in der Datenbank abgespeicherten Daten können mittels eines Datenbank-Management-Systems (DBMS) verarbeitet und in der gewünschten Form für den Benutzer bereitgestellt werden. Sie spielen heutzutage eine große Rolle in computergestützten Systemen. Die Werke oder Daten in der Datenbank sind dabei entweder systematisch oder methodisch angeordnet und können durch elektronische Mittel abgerufen werden. Vor allem im §87a des Urheberrechtsgesetz wird auf Datenbanken Bezug genommen.

Beispiele für Datenbanken: Buchhaltungs-, Steuer- und Verwaltungsprogramme stellen Datenbanken dar. Auch Warenwirtschaftssysteme (WWS), die beispielsweise Artikeldaten im Supermarkt erfassen, sind Datenbanken.

Was ist eine Datenbank?

Die Datenbank an sich dient der Verwaltung und strukturierten Speicherung der Informationen und wird in einer eigenen Programmiersprache aufgebaut, wie beispielsweise SQL.

In der Datenbank werden Daten so abgelegt, dass der Benutzer sie verwenden kann. Zudem werden die Daten in eine geordnete Struktur gebracht und sortiert. Auch machen es Datenbanken möglich, die Daten zu verwalten, also zu speichern, sie zu verknüpfen, zu sortieren und auszuwerten. Häufig werden Daten daher in Tabellenform organisiert, vor allem bei einer großen Datenmenge.

Grundsätzlich besteht eine Datenbank aus zwei Komponenten: Dem Datenbanksystem (DBS oder DBMS) und der Datenbank an sich. Die Datenbank speichert die Daten dauerhaft und verarbeitet dabei große Mengen an Daten auf effiziente Weise. Das Datenbanksystem ist hingegen für die Kommunikation zwischen dem Anwender und der Datenbank verantwortlich. Verschiedene Programme können gleichzeitig auf eine Datenbank zugreifen. Die Daten sind daher nicht mehr nur auf einzelne Anwendungen beschränkt und müssen nicht mehr über das Programmieren von Schnittstellen ausgetauscht werden. Auch können im Datenmanagement-System Regeln zum Umgang mit den Daten festgelegt werden, beispielsweise wenn ein Preis eines Produktes nicht als negative Zahl eingetragen werden soll.

Voraussetzungen von Datenbanken

Datenbanken müssen laut ihrer Definition vier entscheidende Kriterien erfüllen:

  1. Die Sammlung von Werken: Dabei werden verschiedene Daten, aber auch andere Materialien wie Texte, Bilder, Musik oder Zahlen als Sammlung abgespeichert. Dabei muss keine Mindestanzahl an Elementen erreicht werden. Man kann zwischen bibliographischen, Volltext-, numerischen und Bild-Datenbanken unterscheiden, je nach Inhalt der Datenbank.
  2. Die Unabhängigkeit der Elemente: Die Sammlung der Elemente muss den gleichen Informationsgehalt aufweisen wie die einzelnen Elemente an sich.
  3. Die einzelne Zugänglichkeit der Elemente: Es muss dem Benutzer möglich sein, auf jedes Element der Sammlung einzeln zuzugreifen.
  4. Die systematische oder methodische Anordnung: Die Datenbank muss sich auf einem festen Träger, also beispielsweise einem Server oder einer Festplatte befinden. Dabei muss sie ebenfalls systematisch oder methodisch angeordnet sein, um eine logische Gesamtsicht zu ermöglichen.

Datensicherung in Datenbanken

Nur berechtigte Personen und Systeme sollen Zugang auf die in der Datenbank abgespeicherten Daten haben können. Die gewährten Zugriffsrechte können sich jedoch von Person zu Person unterscheiden: Manche Benutzer können Daten nur auslesen, manche Benutzer können sie auch verändern. Daher ist es wichtig, die Datenbank ausreichend zu sichern.

Der Schutz des Datenbankherstellers

Der Schutz des Datenbankherstellers wird durch §87a ff. im Urhebergesetz geregelt. Ein Datenbankhersteller ist derjenige, der die Initiative ergreift und für die Kosten aufkommt. Daher ist nicht der Arbeitnehmer der Hersteller, sondern der Arbeitgeber, da er das finanzielle Risiko trägt. Dies unterscheidet den Schutz einer Datenbank vom normalen Urheberrecht.

Nur der Ersteller der Datenbank hat das Recht, einen Teil oder die gesamte Datenbank zu verbreiten, zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Einschränkungen bestehen bei privatem oder wissenschaftlichen Gebrauch sowie bei der Verwendung vor Gericht und im Rahmen einer Veranschaulichung während des Unterrichts. Die Rechte des Datenbankherstellers erlöschen fünfzehn Jahre nach der Veröffentlichung der Datenbank. Wenn die Datenbank innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht wurde, gelten die Rechte fünfzehn Jahre lang ab ihrer Herstellung. Wird eine Datenbank wesentlich verändert, gilt sie nach §87a Absatz 1 Satz 2 Urhebergesetz als neue Datenbank.

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