Dereliktion
Dereliktion bedeutet die Aufgabe von Eigentum an einer beweglichen Sache.
Bewegliche Sachen sind alle Gegenstände, die nicht Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind. Wenn man Eigentum nicht mehr haben will, wird es dadurch herrenlos. Jeder andere kann sich die herrenlose Sache in diesem Fall dann aneignen. Der Besitzer verzichtet somit auf sein Eigentum und eine Dereliktion findet statt.
Ab wann gilt die Dereliktion und wie wird sie angezeigt?
Es muss dabei deutlich werden, dass der Eigentümer das Eigentum tatsächlich aufgeben wollte und es nicht einfach verloren hat. Durch die Dereliktion kann man sich letztendlich auch strafbar machen. In vielen Fällen werden Gegenstände beispielsweise einfach irgendwo am Straßenrand oder in Wäldern liegen gelassen. Dies ist allerdings aus Umweltschutzgründen verwerflich. Der vorherige Eigentümer kann daher ein Bußgeld bekommen. Dafür muss er vom Ordnungsamt festgestellt werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn auf den weggeworfenen Sachen noch Hinweise wie Adressaufkleber auf den Besitzer und die Dereliktion deuten.
Sachen, die für eine Spendenaktion wie bei der Altkleidersammlung rausgestellt wurden, darf man übrigens nicht einpacken. Sie dienen einem bestimmten Zweck. Der Eigentümer hat die Gegenstände also nicht aufgegeben und es hat keine Dereliktion stattgefunden. Sperrmüll darf man hingegen mitnehmen, wenn der Besitzer klar das Eigentum aufgegeben hat.
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