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Deutsche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Es dient zur Sicherung der Altersvorsorge von Beschäftigten.

Zudem beschäftigt sich die Gesetzliche Rentenversicherung auch mit Hinterbliebenenrenten, Renten aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit und Rehabilitationsleistungen. Die Höhe der individuellen Rente ist dabei von Person zu Person verschieden.

Warum wurde die gesetzliche Rentenversicherung ins Leben gerufen?

Die gesetzliche Rentenversicherung soll dem Erhalt der Lebensfähigkeit von Personen im Alter dienen. Damit möchte die Regierung seinen Bürgern einen lebenslanger Schutz vor dem Risiko

  • der Erwerbsminderung,
  • des Todes,
  • und sonstigen Risiken des Alters

bieten.

Ferner handelt es sich bei der Versicherung um eine Pflichtversicherung. Man kann sich also nicht aussuchen, ob man in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen will.

Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, muss der Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei ihnen kann es sich um eine bestimmte Wartezeit oder versicherungsrechtliche Bestimmungen handeln. Zudem spielen auch persönliche Merkmale, wie das Alter, eine Rolle.

Wer ist versicherungspflichtig?

Alle nichtselbstständigen Beschäftigen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, sind rentenversicherungspflichtig. Damit haben sie auch Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung. Insofern umfasst dies auch:

  • Auszubildende,
  • Zivildienstleistende,
  • Wehrdienstleistende,
  • Behinderte, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten,
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld,
  • Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind,
  • Eltern während der Zeit der Kindererziehung,
  • bestimmte Gruppen selbstständiger Personen.

Beamte und beispielsweise Landwirte unterliegen hingegen nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Landwirte sind stattdessen in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert. Auch geringfügig Beschäftigte unterliegen nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür muss ihr monatliches Einkommen unter 450€ liegen.

Wie läuft die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch ein Umlageverfahren. Aktuell Erwerbstätige zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein. Ebenso finanzieren sie damit die Leistungszahlungen der aktuellen Rentenempfänger. Gleichzeitig sichern sie sich aber auch den eigenen Anspruch auf den Erhalt von gesetzlichen Rentenleistungen im Alter. Das Verfahren wird daher auch als Generationenvertrag bezeichnet. Andererseits wird die gesetzliche Rentenversicherung aber auch durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Wie berechnet man die Höhe der individuellen Rente?

Die Höhe der jeweiligen Rente wird durch die sogenannte Rentenformel berechnet. Sie ergibt sich aus dem Rentenartfaktor, dem Zugangsfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Ausschlaggebend ist, wie lange und wie viel Geld eine Person während seiner versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Abzüge bei der Höhe der Rente gibt es, wenn man sie bereits vor Erreichen des gesetzlichen Regelalters für den Renteneintritt in Anspruch nimmt.

Die Höhe seiner eigenen Rente kann man mit dem Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) berechnen.

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