Do ut des
„Do ut des“ bedeutet übersetzt „Ich gebe damit du gibst“ und steht für die Gegenseitigkeit von Verträgen (auch Synallagma genannt).
Dies steht insbesondere für das zusammenhängende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Im Kaufrecht schuldet zum Beispiel der Verkäufer die Sache und der Käufer das Geld.
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