eBay Rückgaberecht
Auch für private Verkäufer bei eBay gilt: Sie müssen dem Käufer einen Gewährleistungsanspruch – also die Option einer Rückgabe – einräumen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Rücknahme eines verkauften Artikels besteht jedoch für Privatverkäufer nicht.
Ab wann ist man gewerblicher oder privater Verkäufer?
Das Finanzamt bewertet Verkäufer auf dem Online-Marktplatz eBay nach folgenden Kriterien: Verkäufer, die regelmäßig große Mengen einkaufen, regelmäßig die gleichen Produkte oder Neuware in großen Mengen anbieten, parallel laufende Auktionen führen oder über längere Zeit frequentiert handeln, gelten als gewerbliche Verkäufer. Diese versuchen sich häufig als private Verkäufer zu tarnen, um sich steuerliche Vorteile zu verschaffen. Außerdem sind gewerbliche im Gegensatz zu privaten Verkäufern zur Rücknahme von Artikeln verpflichtet.
Obwohl private Verkäufer von dieser Pflicht ausgenommen sind, empfiehlt ihnen das Auktionshaus, deren Käufern eine Rückgabe anzubieten. Denn ein freiwilliges Rückgaberecht erspart Zeit und Ärger, die mit rechtlichen Streitigkeiten einhergehen. Möchte also ein Käufer von seinem Kauf zurücktreten, kann der Verkäufer ihm das Geld zurückerstattet und so den Kauf unkompliziert und schnell rückabwickeln.
Was sollte man als Privatverkäufer beachten?
Damit es erst gar kein Rückgabeanspruch entsteht, sollten Verkäufer beim eBay Privatverkauf folgendes beherzigen: Die Ware exakt samt kleinster Mängel beschreiben, um dem Käufer erst gar keinen Grund zu liefern, von seinem Rückgaberecht Gebrauch zu machen; Waren nicht als „einwandfrei“ deklarieren, wenn sie es nicht zu 100 Prozent sind; Urheberrechte wie Fotos oder Artikelbeschreibungen des Verkäufers oder Herstellers beachten; wenige Artikel anbieten, um nicht Gefahr zu laufen, in den gewerblichen Verkauf zu rutschen, der Umsatzsteuerzahlungen nach sich ziehen würde; nicht auf Widerrufsrechte oder AGB hinweisen, da auch dies den Verdacht des gewerblichen Verkaufs nahelegt.
Gibt es beim eBay Privatverkauf eine Gewährleistung für den Käufer?
Statt der Verpflichtung zu einem Widerrufsrecht gilt für Privatverkäufer nach § 438 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Mängelhaftung. Das bedeutet: Der Zustand des verkauften Artikels muss bei der Übergabe exakt der Beschreibung entsprechen. Bei Mängeln, die nach der Übergabe auftreten, muss der Käufer nachweisen, dass er die Ware mit Mängeln erhalten hat. Kann der Verkäufer jedoch beweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß und in der Beschreibung entsprechendem Zustand verschickt hat, kann die Ware beim Transport beschädigt worden sein. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht haftbar. Private Verkäufer sollten allerdings einen sicheren Versand der Ware gewährleisten, denn laut § 447 BGB trägt der Käufer das Risiko für den Versand. Der Verkäufer haftet nicht für das Abhandenkommen der Ware auf dem Transportweg und generell nicht, wenn der Käufer auf eine Versicherung für den Versand verzichtet.
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