Ehrenamt
Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist eine auf Freiwilligkeit basierende Arbeit oder Aufgabe, die für das Wohl der Gemeinschaft beitragen soll. Die Person, die diese Aufgabe ausführt, verlangt dafür kein Entgelt.
Ehrenamtliche Arbeit gab es schon in der Antike. Zu jener Zeit verhalf sie Menschen, die sie ausübten, zu höherem gesellschaftlichen Prestige.
Welche Voraussetzungen muss man für ein Ehrenamt erfüllen?
Die Voraussetzungen bestimmen die jeweiligen Organisationen. Bevor man ehrenamtlich arbeiten möchte, sollte man sich allerdings Gedanken darüber machen, wie viel Zeit man dafür aufwenden kann. Denn die Arbeit mancher Ehrenämter, wie zum Beispiel bei der freiwilligen Feuerwehr oder dem Rettungsdienst, beansprucht eine Einsatzverfügbarkeit über das gesamte Jahr. Andere Tätigkeiten wie die von Wahlhelfern sind wiederum zeitlich begrenzt. Grundsätzlich findet die Ausübung eines Ehrenamts in der Freizeit statt, also neben der regulären Erwerbstätigkeit. Arbeitsrechtlich gilt sie als Nebentätigkeit. Das bedeutet, dass man den Arbeitgeber darüber informieren muss.
Gibt es eine staatliche Förderung für Ehrenämter?
Politik und Wirtschaft haben großes Interesse am Ausbau ehrenamtlicher Strukturen. Daher fördern Bund und Länder freiwillige Arbeit mit Hilfe spezieller Förderanträge. Zudem räumt der Staat Steuerfreibeträge für Ehrenämter ein. Die Übungsleiterpauschale zum Beispiel ermöglicht Übungsleitern, Erziehern, Ausbildern, Betreuern, Künstlern und Pflegern bis zu 2.400 Euro im Jahr steuerfrei zu erhalten. Teilweise sind auch Aufwandsentschädigungen von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern man mit dem Ehrenamt Verwaltungspflichten oder Repräsentationsaufgaben übernimmt.
Was sollte man bei ehrenamtlicher Arbeit beachten?
Bei Dienstausfällen gibt es keine Entschädigung. Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht fort, solange man aktiv das Ehrenamt ausübt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Träger der ehrenamtlichen Organisation einen Ausgleich für den ehrenamtlichen Mitarbeiter zahlt. Dieser wäre dann aber steuerpflichtig. Aufwandsentschädigungen hingegen sind steuerfrei, solange sie 720 Euro im Jahr nicht übersteigen. In bestimmten Fällen kann man auch zu einem Ehrenamt verpflichtet werden. Ehrenamtliche Richter, auch Schöffen genannt, werden von Verbänden, Parteien oder Vereinen vorgeschlagen. Wenn die Liste von Schöffen über Vorschläge oder Bewerbungen nicht voll geworden ist, werden per Zufall infrage kommende Bürger aus dem Melderegister ausgewählt. Diese werden dann von ihrer Arbeit freigestellt und erhalten eine gesetzlich festgelegte Aufwandsentschädigung.
Möchte man eine ehrenamtliche Arbeit ausüben oder tut es bereits, sollte man den Versicherungsschutz beachten. Unfälle, die in direktem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Für Haftpflichtschäden kommt in der Regel der Träger der ehrenamtlichen Organisation auf. Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) bieten Versicherungsschutz für ehrenamtlich Arbeitende, wenn deren eigene Versicherung nicht greift. Grundsätzlich hat man für die Ausübung eines Ehrenamts keinen Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung. Der Gesetzgeber genehmigt jedoch Sonderurlaub für Jugendarbeit, die Pflege von Angehörigen und Fortbildungen.
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