Ehrenamtlicher Richter
Es handelt sich um einen ehrenamtlichen Richter, wenn dieser sein Richteramt nicht durch eine berufliche Ausbildung erworben hat. Ehrenamtliche Richter sind gewöhnliche Bürger, die bei Gerichtsverhandlungen mitwirken. An Strafverfahren beteiligte ehrenamtliche Richter bezeichnet man als „Schöffen“.
Schöffen ist im strafrechtlichen Kontext eine hohe Bedeutung beizumessen, da sie aufgrund ihrer Distanz zum juristischen Geschehen sowie ihrer Lebenserfahrung ein demokratisches Element in die Beurteilung einfließen lassen. Schöffen werden bei Amtsgerichten an die Seite von Berufsrichtern gestellt. In der Regel besteht die Gerichtsverhandlung dann aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen.
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