Eigenjagd
Als Eigenjagd, oder auch Eigenjagdbezirk, bezeichnet man eine zusammenhängende Grundfläche von mindestens 75 Hektar, die im Besitz einer Person oder Personengemeinschaft steht und für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder fischereiwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Hat der Grundeigentümer einen gültigen Jagdschein, kann er die Fläche entweder selbst zur Jagd nutzen oder sie an einen oder mehrere Jäger verpachten. Unter einer zusammenhängenden Fläche versteht man solche, die zumindest an einem Punkt aneinander angrenzen. Gesetzliche Regelungen sind in § 7 des Deutschen Bundesjagdgesetzes festgehalten.
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