Eigentümergrundschuld
Die Eigentümergrundschuld ist die Grundschuld, die im Grundbuch auf den Namen des Eigentümers, eingetragen ist.
Eine Eigentümergrundschuld dient zum Beispiel einer Bank zur Sicherheit bei der Vergabe eines Darlehens. Ein Eigentümer kann entweder selbst eine Grundschuld auf seine abbezahlte Immobilie eintragen oder eine bei der Bank eingetragene Grundschuld wird nach Abbezahlung durch den Eigentümer automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt. Die Eigentümergrundschuld bleibt beim Eigentümer, wenn dieser sein Grundstück ohne die Übertragung seiner Grundschuld veräußert. In diesem Fall wird aus der Eigentümergrundschuld eine Fremdgrundschuld. Gesetzliche Regelungen zur Eigentümergrundschuld hält § 1169 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest.
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