Embargo
Unter einem Embargo sind Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr zu verstehen, die Verbote vom Im- und Export gegenüber einem bestimmten Land zum Inhalt haben.
Oft wird ein Embargo verhängt, wenn ein Land gegen geltendes Völkerrecht verstößt. Durch die Einstellung des Im- und Exports soll politischer Druck auf das verstoßende Land ausgeübt werden. In der Regel sprechen Einzelstaaten oder Staatsverbände Embargos aus. Dazu gehört zum Beispiel die Europäische Union, die NATO und der UN-Sicherheitsrat. Es wird dabei unterschieden zwischen einem Totalembargo, einem Teilembargo und einem Waffenembargo.
Bei einem Totalembargo wird jeglicher Handel mit dem Adressaten untersagt. Als Beispiel dient hierfür das Wirtschaftsembargo der USA gegen Kuba.
Ein Teilembargo betrifft nur bestimmte Wirtschaftsbereiche. So hat Deutschland beispielsweise ein Teilembargo gegen die Elfenbeinküste verhängt, das den Handel von Diamanten untersagt. Ein Waffenembargo sieht ein Verbot des Verkaufs von Waffen, Munition und sonstigen Rüstungsmitteln an das betroffene Land vor.
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