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Fahrverbot

Sanktion der Verkehrsbehörde, bei der das Führen eines Kraftfahrzeugs temporär nicht mehr erlaubt ist.

Das Fahrverbot ist eine Sanktion, die von der Verkehrsbehörde bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen ist. Sie kann zusätzlich zu Bußgeldern oder Punkten in Flensburg bei bestimmten Vergehen verhängt werden.

Nach der Erteilung eines Fahrverbots ist ein Kraftfahrzeugführer für eine gewisse Zeit nicht mehr dazu berechtigt, Autos und andere motorbetriebene Kraftfahrzeuge zu führen. Der Fahrer muss dann mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn fahren. So soll der Verkehrssünder erzogen werden, denn besonders für Berufstätige, die auf das Fahrzeug angewiesen sind, hat das Fahrverbot oft schwerwiegende Folgen.

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Aus welchen Gründen bekommt man ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird bei besonders schweren Vergehen im Straßenverkehr verhängt, beispielsweise beim Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit. Ein Fahrverbot und die erteilten Punkte in Flensburg stehen dabei in einem Verhältnis zueinander.

Allein im Jahr 2018 waren knapp 464.000 Personen von einem Fahrverbot betroffen. Lange Zeit fiel die Anzahl von Fahrverboten tendenziell. 2015 stellte das niedrigste Jahr mit nur knapp 376.000 Fahrverboten dar. Seit 2016 steigt die Anzahl verhängter Fahrverbote jedoch wieder an.

Ein Fahrverbot kann dabei aus den folgenden Gründen von der Verkehrsbehörde ausgestellt werden:

1. Überfahren einer roten Ampel:

Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg kann man auch ein Fahrverbot bekommen, wenn man über eine rote Ampel fährt. Dabei kommt es allerdings darauf an, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Überfährt man eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde lang rot war, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß kommt man häufig mit einem Bußgeld weg, bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß droht das Fahrverbot.

2. Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft:

Ab 31 km/h zu schnell drohen hier Fahrverbote. Dies gilt auch bei Geschwindigkeitsübertretungen in einer 30er Zone.

3. Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb einer geschlossenen Ortschaft:

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 41 km/h wird ein Fahrverbot verhängt.

Für Wiederholungstäter, also solche Personen, die mehr als einmal innerhalb von zwölf Monaten mit mehr als 26 km/h zu viel unterwegs waren und geblitzt worden sind, gelten härtere Regelungen. Dabei besteht auch ein Zusammenhang zwischen den angesammelten Punkten in Flensburg und der Erteilung eines Fahrverbots.

Nach wie vielen Punkten ins Flensburg droht ein Fahrverbot?

Für Verstöße, die zwei oder mehr Punkte in Flensburg nach sich ziehen, wird in der Regel auch ein Fahrverbot festgelegt, da es sich dabei nicht mehr um Ordnungswidrigkeiten, sondern um einen Straftatbestand handelt.

Vergehen, die mit drei Punkten in Flensburg bestraft werden (beispielsweise Fahrerflucht, die absolute Fahruntüchtigkeit unter Alkoholeinfluss oder fahrlässige Körperverletzung) können entweder mit einem Fahrverbot oder einem Einzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. Die Strafe liegt dabei im Ermessen des zuständigen Gerichts.
Wenn man eine bestimmte Anzahl von Punkten ins Flensburg angesammelt hat, kann dieses zu einem dauerhaften Führerscheinentzug führen. In einem solchen Fall sollten Sie sich rechtzeitig von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

Wie viele Punkte darf man also haben?

Seit Mai 2014 liegt die Grenze für den Einzug des Führerscheins bei acht Punkten. Bei einem bis drei Punkten im Register wird man vorgemerkt, bei vier bis fünf Punkten schriftlich ermahnt, bei sechs bis sieben Punkten noch einmal mit dem Hinweis auf einen möglichen Führerscheinentzug verwarnt, dann folgt bei acht Punkten der Führerscheinentzug. Der aktuelle Punktestand kann gebührenfrei beim Zentralregister des Kraftfahrzeugbundesamtes eingesehen werden.

Kann man auch in der Probezeit ein Fahrverbot bekommen?

Verkehrsdelikte und Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit werden besonders hart geahndet. Zusätzlich zu den oben genannten Fällen können Fahranfänger auch aus anderen Gründen ein Fahrverbot erhalten. Dabei muss es sich um einen so genannten A-Verstoß handeln, wie beispielsweise das Fahren unter Alkohol, Unfallflucht, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder die Missachtung von Überholverboten.

Wie läuft die Erteilung des Fahrverbots ab?

Begeht man einen Verstoß gegen die Verkehrsordnung, bekommt man zuerst einmal einen Anhörungsbogen, mit dem der Fahrer bei der Tat ermittelt werden soll, falls Zweifel bestehen. Anschließend wird dem Fahrer gegenüber ein Bußgeldbescheid von der zuständigen Verkehrsbehörde ausgestellt, in dem das Fahrverbot erklärt wird. Das Fahrverbot wird dann rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung vom Bußgeldbescheid gegen ihn Einspruch erhoben wird.

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Dann muss der Führerschein an die Führerscheinstelle zur Verwahrung abgegeben werden. Ersttäter haben meist die Chance, den Zeitpunkt für den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten selbst zu bestimmen. Wiederholungstätern wird im Bußgeldbescheid vorgegeben, wann ihr Fahrverbot beginnt. Für die Zeit der Strafe wird der Führerschein amtlich verwahrt. Nach Ablauf der Zeit bekommt der Fahrer die Fahrerlaubnis wieder zurück, muss sie also nicht nochmal neu beantragen. So steht das Fahrverbot im Gegensatz zum Führerscheinentzug.

Das Fahrverbot muss an einem Stück abgeleistet werden und kann nicht gesplittet werden. Wenn man trotz des eingezogenen Führerscheins weiter Auto fährt, stellt dieses einen Straftatbestand dar.

Wie lange gilt das Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird normalerweise für ein, zwei oder drei Monate verhängt. In Ausnahmefällen kann aber auch ein sechsmonatiges Fahrverbot nach einer Verurteilung vor Gericht verhängt werden.

Für einen Monat gilt es, wenn

  • die Geschwindigkeitsüberschreitung mindestens 31 km/h in geschlossenen Ortschaften oder mindestens 41 km/h außerorts beträgt.
  • man zweimal die Geschwindigkeitsgrenzen innerhalb von zwölf Monaten um mehr als 26 km/h überschreitet.
  • es sich um einen erstmaligen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr handelt.
  • das Auto erstmalig unter Drogeneinfluss genutzt wird.
  • über eine rote Ampel gefahren wird.

Für zwei Monate gilt das Fahrverbot, wenn

  • die Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossenen Ortschaften mindestens 51km/h beträgt.
  • die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mindestens 61km/h beträgt.

Drei Monate lang gilt das Fahrverbot, wenn

  • mehrfach gegen Promillegrenzen und das Fahren unter Drogeneinfluss verstoßen wurde.
  • die Geschwindigkeitsüberschreitung in geschlossenen Ortschaften mindestens 61km/h beträgt.
  • die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mindestens 70km/h beträgt.

Gibt es eine Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen?

Die Höhe der Strafe für ein Vergehen aus dem Verkehrsbereich liegt auch im Ermessen der ausstellenden Behörde. In speziellen Härtefällen kann das Fahrverbot auch in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden, beispielsweise, wenn die Existenz des Fahrers in Gefahr ist und ein Jobverlust durch das Fahrverbot droht. Dazu muss ein Richter allerdings eine Einzelfallentscheidung treffen. Dabei kommt es auch auf die Schwere der Verkehrswidrigkeit an. Eine Umwandlung des Fahrverbotes kann allerdings nicht garantiert werden.

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