Fahrverbot Benziner
Ein Fahrverbot in bestimmten Städten gilt seit 2019 auch für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2.
Bereits in den 90er Jahren legte die EU diverse Abgasnormen (auch Euronormen) fest, die den Grenzwert für den Abgasausstoß bei neugebauten Fahrzeugen bestimmen. Heutzutage werden die Stufen Euro 1 bis 6 bei der Klassifizierung von Autos angewendet.
Zwar stoßen Benziner generell deutlich weniger Stickoxide als Dieselfahrzeuge aus, bei alten Benzinern liegen die Schadstoffwerte dennoch weit über den erlaubten Grenzwerten. Die Schadstoffe sind in hoher Konzentration gefährlich für Atemwege und Augen und können zu Lungen- und Herzkreislauferkrankungen führen. Daher gibt es in einigen Städten nicht nur ein Diesel-Fahrverbot, sondern ein Fahrverbot, das auch Benziner mit hohem Schadstoffausstoß mit einschließt.
Über die Jahre wurden die Grenzwerte immer wieder überarbeitet und verschärft, momentan gilt Euro 6 als die sauberste Variante. Die Werte unterscheiden sich je nach Art des Motors sowie KFZ-Typ.
Ältere benzinbetriebene Autos können leicht die gleiche Menge an Schadstoffen wie Dieselfahrzeuge ausstoßen, betroffen sind hierbei die Emissionsklassen 1 und 2. Potenziell könnte das Benziner Fahrverbot in Zukunft bis zu 2,1 Millionen Autos betreffen, was besonders für sogenannte Youngtimer Einschränkungen nach sich ziehen wird.
Diese Fahrzeuge werden teilweise schon seit über 20 Jahren gefahren, ein Softwareupdate, um eine höhere Emissionsklasse zu erhalten, ist daher technisch einfach nicht möglich. Eine Verbesserung der Schadstoffklasse auf zum Beispiel Euro 3, ist bei solchen älteren Modellen darum nur durch den Einbau moderner Hardware wie Katalysatoren realisierbar. Hier müssen sich betroffene Fahrzeughalter jedoch häufig noch gedulden und auf neue Entwicklungen der Zulieferer warten.
Das Fahrverbot war unter anderem für dem 1. April 2020 in einigen Straßen in Bonn für die Benzinerklassen 1 und 2 geplant, doch schon im letzten Jahr führten Städte wie Darmstadt ein Fahrverbot für Benziner der Euroklasse 2 ein.
Sind Sie von einem Fahrverbot betroffen? In einem kostenlosen Beratungsgespräch können wir mit Ihnen klären, ob und wie Sie sich dagegen wehren können.
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