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Fester freier Mitarbeiter

Ein fester freier Mitarbeiter führt im Rahmen eines Werkvertrages oder Dienstvertrages Aufträge für ein Unternehmen aus.

Für feste freie Mitarbeiter gelten keine allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Das bedeutet: Sie haben weder feste Arbeitszeiten noch Ansprüche auf Krankengeld, Urlaubsgeld oder sonstige gesetzliche Absicherungen.

Feste freie Mitarbeiter sind in vielen unterschiedlichen Berufsgruppen vertreten: von der Gastronomie, über Werbung und Medien, bis hin zu Hochschulen. Als feste Freie werden sie bezeichnet, wenn sie kontinuierlich für ein und dasselbe Unternehmen tätig sind.

Welche Vor- und Nachteile hat ein fester freier Mitarbeiter?

Die feste freie Mitarbeit bringt viele Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich.

Ein Vorteil für den festen freien Mitarbeiter liegt vor allem in der Weisungsungebundenheit. Diese erlaubt es ihm, frei zu entscheiden, zu welcher Zeit, in welchem Umfang und von wo aus er arbeitet. Außerdem hat er die Möglichkeit, parallel für mehrere Unternehmen tätig zu sein. Und auch Unternehmen können von einem solchen Arbeitsverhältnis profitieren. So lassen sich durch den kurzfristigen Einsatz von festen Freien betriebliche Engpässe leichter überbrücken. Auch in puncto Personalkosten rechnet sich von Unternehmerseite ein festes freies Arbeitsverhältnis, da für den Mitarbeiter keine Sozialabgaben anfallen.

Zudem kann sich ein Unternehmen von ihnen leichter trennen, da für sie in der Regel keine Kündigungsfristen bestehen. Hat es also keinen Bedarf mehr an der Zusammenarbeit, kann es die Vergabe von Aufträgen an den festen Freien einfach einstellen. Denn die Bezahlung erfolgt nur für tatsächlich geleistete Dienste. Für den festen freien Mitarbeiter kann sich dies wiederum als Nachteil erweisen, schließlich ist er abhängig von der Auftragslage des Unternehmens, wodurch sich seine finanzielle Planbarkeit einschränkt. Zudem hat er keine Ansprüche auf bezahlten Urlaub oder Krankengeld. Die Kosten für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Betriebsausstattung muss er ebenfalls selbst tragen. Unternehmen müssen wiederum damit rechnen, dass sie nicht immer auf den festen freien Mitarbeiter zurückgreifen können, wenn sie ihn benötigen, da er auch für andere Auftraggeber tätig sein kann.

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