First-come-first-serve Prinzip
Das first-come-first-serve-Prinzip bedeutet, dass derjenige, der zuerst kommt, auch zuerst bedient wird.
In juristischen Zusammenhängen spricht man vom Prioritätsprinzip beziehungsweise Prioritätsgrundsatz. Das Prioritätsprinzip wird immer da angewendet, wo es nur eine begrenzte Menge gibt und die Zuteilung keinen bestimmten Kriterien unterliegt. So erfolgt die Sitzplatzvergabe in Flugzeugen oder der Ticketverkauf für Musikkonzerte nach dem Prioritätsprinzip. Die Vergabe geschieht, ohne die Person zu sehen. Gleiches gilt für die Vergabe einer Domain, also dem Namen für eine Website. Wer den Domainnamen als erster registriert, erhält auch den Zuschlag.
Anwendungsbeispiele des First-come-first-serve-Prinzip:
Das first-come-first-serve-Prinzip stützt sich auf den Rechtsgedanken, dass man nicht mehr Rechte übertragen kann, als man selbst besitzt. Hat zum Beispiel ein Verfügungsberechtigter mehrere Verfügungen über dasselbe Recht, ist nur die älteste Verfügung wirksam. Nachfolgende Verfügungen sind unwirksam, da mit dem Wirksamwerden der ersten Verfügung die Rechtinhaberschaft endet.
Auch im Handelsrecht findet das Prioritätsprinzip Anwendung. Hier soll es Firmeninhaber vor Verwechslungen anderer Unternehmen mit dessen Firmennamen schützen. Möchte ein aufstrebendes Unternehmen einen Namen verwenden, der sich nicht deutlich vom Namen einer bereits bestehenden Firma absetzt, kann dies schwierig werden. Gemäß §37 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) kann der Firmeninhaber, der zuerst im Handelsregister eingetragen war, eine Unterlassung der verwechslungsfähigen Firma im Handelsregister verlangen.
Im Grundbuchrecht gilt nach §17 der Grundbuchordnung (GBO) für die Bearbeitung von Eintragungsanträgen derselben Sache, die Reihenfolge, in der sie beim Grundbuchamt eingegangen sind.
Im Kennzeichenrecht, also dem Namensrecht oder Markenrecht, hat nach dem Prioritätsprinzip bei verwechslungsfähigen Rechten das ältere den Vorrang vor dem jüngeren.
Die Tücken des First-come-first-serve-Prinzips:
Problem dieses Prinzips ist die Anfälligkeit für den Schwarzhandel.
Denn: Wer zuerst kommt, kann sich auch beispielsweise mehr Tickets für ein Event kaufen, als er eigentlich braucht und diese dann teuer weiterverkaufen.
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