Gaspistole
Eine Gaspistole ist im Normalfall eine Schreckschusspistole, die Reizgas beinhaltet. Aber auch eine Druckluftwaffe, die mit CO2-Gas betrieben wird, gilt als Gaspistole. Optisch kann man eine Gaspistole von einer Schusswaffe nicht unterscheiden. Doch ein prägnanter Unterschied liegt in der Konstruktion der Gaspistole: Sie ist so verändert, dass mit ihrer Hilfe keine Projektile abgeschossen werden können. Demnach ist eine Gaspistole nicht als „echte“ beziehungsweise „scharfe“ Waffe anzusehen, ob sie als „normale“ Schusswaffe durchgeht, ist fraglich.
Die Pistole hat deutlich mehr Funktionen, als den Angreifer durch einen lauten Knall abzuschrecken und ihn dadurch zu verjagen. Das verschossene Reizgas erzeugt eine starke Schall- und Druckwelle, die Personen einen schweren Schaden sogar bis hin zum Tod zufügen kann. Die Patronen der Gaspistole bestehen entweder aus CS-Gas oder Tränengas.
Erwerb, Besitz und Führung einer Gaspistole
Die Mehrzahl der Menschen kauft sich eine Schreckschusspistole zum Schutz oder um sich selbst behaupten zu können. Lebt man in Deutschland, hat das 18. Lebensjahr abgeschlossen und möchte nur eine Gaspistole kaufen oder im Besitz einer sein, benötigt man dafür keine Erlaubnis. Möchte man die Waffe aber „führen“, also in der Öffentlichkeit „dabeihaben“ oder „tragen“ wollen, braucht man einen „kleinen Waffenschein“, wenn die Waffe ein PTB-Zeichen aufweist. Den Waffenschein muss man bei sich führen.
Kleiner Waffenschein
Um einen kleinen Waffenschein ausgehändigt zu bekommen, ist ein entsprechender Antrag vorab bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde zu stellen. Meistens ist die Stadtverwaltung mit der Behörde gemeint.
Die folgenden drei Bedingungen müssen beim Antragsteller dafür gegeben sein:
- Mindestalter von 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
Besonders für die letzten beiden Voraussetzungen bedarf es seitens der Behörde eine Überprüfung, für die sie sich verschiedene Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und den staatsanwaltschaftlichen sowie polizeilichen Systemen beschafft. Der kleine Waffenschein kostet, abhängig vom Bundesland, zwischen 50 und 100 Euro.
Waffenrechtliche Erlaubnis
Anders verhält es sich mit „normalen“ Schusswaffen, also „scharfen Waffen“. Möchte man sie allein schon erwerben, muss man dafür über eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis nach dem Waffen-Gesetz (WaffG) verfügen. Dieses bestimmt, welche Personen auf welche Art und Weise mit welchen Waffen umgehen dürfen.
Auch Gaspistolen ohne PTB-Zeichen zählen zu den scharfen Waffen und ihr Besitz wird lediglich mit einer Waffenbesitzkarte toleriert. Liegt eine solche nicht vor, ist der Besitz illegal und man macht sich als Besitzer strafbar – auch für den Fall, dass sie nur herumliegen.
Verbote und Strafen
Es drohen einem Strafen, wenn man in der Öffentlichkeit eine Gaspistole dabei hat, für die man keinen kleinen Waffenschein besitzt. Es kann die Einziehung der Waffe, eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren auf einen zukommen. Eine Strafe ist in dem Fall ausgeschlossen, dass die Gaspistole nur einmalig und ungeladen transportiert wird, wie beispielsweise nach ihrem Kauf auf dem direkten Weg nach Hause. Zudem ist das Führen von Waffen auf allen öffentlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise Konzerten, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten, verboten. Auch das Schießen in der Öffentlichkeit ist untersagt, obwohl der Besitz gestattet ist.
Das gilt für alle Anlässe. Nur in Notwehrfällen ist das Abfeuern einer Gaspistole erlaubt. Eine Ausnahme stellt die gesonderte Schießerlaubnis dar, wenn man die Pistole außerhalb des befriedeten Besitztums einsetzen möchte. Innerhalb der eigenen vier Wände darf nur mit einer Gaspistole mit PTB-Zeichen gefeuert werden, wenn der Hausrechtsinhaber selbst schießt oder Schüssen zustimmt.
Generell ist das Schießen mit einer Gaspistole ohne Zustimmung verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, welche im Normalfall mit einem Bußgeld bestraft wird.
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