Generationenvertrag
Der Generationenvertrag stellt keinen Vertrag im klassischen Sinne dar, sondern meint vielmehr den Konsens zweier Generationen zur Sicherstellung der Versorgung im Alter.
Was ist der Generationenvertrag?
Da der Generationenvertrag schriftlich nicht fixiert ist, führt die Bezeichnung „Vertrag“ in die Irre. Es handelt sich beim Generationenvertrag um eine einvernehmliche Lösung zwischen der arbeitenden und ehemals arbeitenden Generation zur Finanzierung der Rente. Die Finanzierung erfolgt dabei durch ein Umlageverfahren. Das bedeutet: Die erwerbstätige Generation finanziert durch die Zahlung von Rentenbeiträgen die Bezüge der aktuellen Rentenbezieher – ganz im Sinne des Solidaritätsprinzips. Dadurch erwerben sie einen Anspruch auf eine spätere eigene Rente.
Wie entstand der Generationenvertrag?
Bevor man sich auf den Generationenvertrag einigte, bauten die Beitragszahler im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens den Bestand für die eigene Rente auf. 1957 wurde dieses Verfahren unter der Regierung Konrad Adenauers zu dem heutigen Umlageverfahren umfunktioniert. Entworfen hat es der Wirtschaftstheoretiker Wilfried Schreiber, weshalb in diesem Zusammenhang auch vom „Schreiber-Plan“ gesprochen wird. Allerdings hatte dieser mit seiner Idee im Sinn, dass die mittlere Generation nicht nur die ältere unterstützt, sondern auch für den eigenen Bedarf aufkommt, etwa in Form einer Kinderrente und doppelten Beiträgen für Kinderlose. Bei der Umsetzung des Plans fand dies jedoch nur teilweise Berücksichtigung.
Vor welchen Problemen steht der Generationenvertrag heute?
Angesichts des demographischen Wandels und dem damit verbundenen Anstieg des Bedarfs der Rentengeneration bei gleichzeitig sinkender Leistung durch die erwerbstätige Generation steht das heutige Rentensystem jedoch vor einer großen Belastung. Durch die fehlenden Beitragseinnahmen ist der Bund gezwungen, die Rentenkasse durch Zuschüsse aufzufüllen.
Um den Erhalt des bestehenden Umlageverfahrens zu sichern, müssten einerseits mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden und andererseits wäre ein starker Anstieg der Geburtenrate erforderlich. Bleibt dies aus, müssten die Abgaben zur gesetzlichen Rente auch in Zukunft angehoben werden bei gleichzeitig sinkender Rentenleistung. Da dies auf lange Sicht nicht zu verkraften wäre, ist eine Neuaushandlung des Generationenvertrages kein abwegiger Gedanke.
Lösungsansätze
Um der Problematik Herr zu werden, diskutiert man verschiedene Lösungsansätze. So sollten nach Expertenmeinung zum Beispiel in Zukunft alle Erwerbstätigen, Selbstständige eingeschlossen, in das Rentensystem einzahlen. Auch Beamte, so fordern es einige Stimmen, sollten sich daran beteiligen. Wobei die Besserverdienenden und kinderlose Erwerbstätige höhere Abgaben leisten sollten als Geringverdienende oder Erwerbstätige mit Kindern. Zudem sollen Erwerbstätige mit höheren Einkommen mehr einzahlen, als solche mit niedrigem Einkommen.
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