Globalzession
Vertragliche Übertragung gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen von einem alten Gläubiger auf einen neuen als Instrument der Kreditsicherung.
Die Globalzession ist eine Form der Sicherungsübereignung, genauer gesagt eine besondere Art der Voraus-Abtretung. Gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Dritten werden bereits zum Zeitpunkt der Entstehung an einen Kreditgeber abgetreten. Damit stellt sie ein typisches Instrument der Kreditsicherung zugunsten von Banken dar. Der alte Gläubiger wird dabei als Zedent bezeichnet, der neue Gläubiger als Zessionar.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen nimmt einen Kredit bei einer großen Bank auf. Ebenfalls hat es bestimmte Zahlungsforderungen gegenüber seinen Kunden. Also bekommt es Geld für die verkauften Produkte oder die erbrachten Dienstleistungen. Diese Forderungen tritt das Unternehmen als Sicherheitsleistung an den Gläubiger, also die Bank ab, im Falle, dass sie den Kredit nicht mehr bezahlen können. Damit ist die Bank der neue Gläubiger (Zessionar) für die Forderungen, die das Unternehmen (Zedent) vorher gegenüber den Kunden hatte. Also geschieht hier eine vertragliche Übertragung einer Forderung.
Was ist der Sinn von Globalzessionen?
Globalzessionen dienen dem Zweck der Kreditsicherung. Banken müssen immer damit rechnen, dass der Schuldner seinen Kredit nicht zurückzahlt. Bei hohen Forderungen verlangen Banken daher meist Sicherheiten. Mit diesen kann das Risiko eines Zahlungsausfalls abgefangen werden. Wenn die Zahlung nicht geschieht, kann die Bank auf eine Sicherheit zurückgreifen und damit die Kreditsumme wiedererlangen.
Die Globalzession kommt vor allem im gewerblichen Bereich zum Einsatz. Sie dient der Geschäftsabwicklung zwischen Banken und Kreditnehmern. Wenn der Kredit wie vereinbart zurückgezahlt wird, kommt diese Form der Kreditsicherheit nicht zum Tragen.
Voraussetzungen einer Globalzession
Die Globalzession bietet Schuldnern und Gläubigern vor allem Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Der Schuldner bleibt dabei gleich, lediglich der Gläubiger wechselt.
Die Voraussetzungen dafür werden imBürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt:
- Forderungen müssen bestehen.
- Es muss eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer vorhanden sein.
- Die Forderungen müssen übertragbar sein. Es darf keine Abtretungsverbote geben.
- Der ursprüngliche Gläubiger muss zur Abtretung berechtigt sein.
- Die Globalzession muss mit anderen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbar sein. Sie darf beispielsweise nicht gegen gute Sitten verstoßen. Die zur Sicherheit abgetretenen Forderungen dürfen also nicht übersichert werden, beispielsweise wenn eine Sicherheit im Wert von 200.000 Euro für einen Kredit von 60.000 Euro gefordert wird.
Die Vertragspartner müssen die abzutretenden Forderungen in ihrer Vereinbarung hinreichend bestimmen. Eine Bestimmtheit liegt beispielsweise dann vor, wenn der Kreditnehmer „sämtliche Forderungen aus Lieferung und Leistung“ abtritt. Banken legen ihre Abtretungsvereinbarungen häufig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen fest.
Die Regelungen zur Globalzession sind im Einzelfall allerdings sehr komplex, im Streitfall wird hier häufig ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen.
Unterschied zur Mantelzession und zum Factoring
Auch zukünftige Ansprüche werden bei der Globalzession berücksichtigt. Dies steht im Gegensatz zur Mantelzession, bei der nur die bereits bestehenden Ansprüche bis zu einer bestimmten Höhe abgetreten werden können. Die Globalzession ist ebenfalls vom Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring verkaufen Unternehmen ihre Forderungen gegenüber einem Schuldner gegen Geld an ein Unternehmen.
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