Göttinger Mensurenprozess
Ein Urteil aus dem Jahre 1951, in welchem die Strafbarkeit von Duellen mit Klingenwaffen innerhalb von Studentenverbindungen geklärt wurde.
In dem Urteil aus dem Jahre 1951 ging es um die Frage, inwiefern ein Mensurenkampf strafbar sei. Eine Mensur ist dabei ein traditionelles Duell, welches mit Klingenwaffen ausgeführt wurde und oftmals in Studentenverbindungen stattfand. Da nach Ende des zweiten Weltkrieges die Rechtslage hinsichtlich solcher Duelle unklar war, bestritten viele Personen die Kämpfe im Geheimen. 1951 kam es dann zur Anklage von den Studenten von Studnitz (Corps Bremensia Göttingen) und Saalbach (Corps Hannovera Göttingen).
Die Richter vor der großen Strafkammer in Göttingen lehnten jedoch eine Strafbarkeit der Studenten ab. Begründet wurde dies damit, dass es sich in der Regel um keine tödlichen Waffeln handele. Dementsprechend sei eine Einwilligung in die Körperverletzung möglich und auch nicht sittenwidrig. Der Fall ging sogar bis vor den Bundesgerichtshof, der jedoch auch 1953 mit Freispruch endete, sodass das Urteil der Göttinger Richter bestätigt wurde.
Welche Konsequenzen hatte das Göttinger Urteil?
Zwar wurde mit dem Urteil klargestellt, dass das studentische Duell verboten sei, eine Strafe könne es jedoch nicht nach sich ziehen.
Universitären Strafen konnten sich die Studenten hingegen nicht entziehen. So verhängte der Disziplinarausschuss der Universität Göttingen gegen von Studnitz und sieben andere Studenten wegen Mensurenschlagens eine Nichtanrechnung eines gesamten Semesters.
Auch dagegen gingen die Studenten jedoch erfolgreich vor. Das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 25. März 1954, NJW 1954, 1384) hob die Entscheidung der Universität wieder auf. Dementsprechend schien es den Studenten möglich, weiter derartige Duelle auszutragen.
In einem Treffen mit dem damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gaben jedoch alle schlagenden Studentenverbindungen ein Versprechen ab, künftig auf Mensurenduelle zu verzichten. Somit endete in den 50er Jahren die lange Tradition solcher Duelle.
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