Goodwill
Mit dem Goodwill, bisweilen auch „Geschäftswert“ oder „Firmenwert“ genannt, wird der immaterielle Anlagewert eines Unternehmens bezeichnet.
Sofern ein Unternehmen eine andere Firma kaufen möchte, muss die Höhe des Preises bestimmt werden. Dieser wird am sogenannten Goodwill bemessen. Das bedeutet, dass alle immateriellen Vermögensposten für die Höhe ausschlaggebend sind. Dabei werden alle Ertragserwartungen miteinbezogen, also sowohl materielle als auch immaterielle Werte, wobei Schulden davon abgezogen werden.
Wie wird der Goodwill bestimmt?
Der Goodwill wird durch verschiedene Faktoren gebildet:
- Die Bekanntheit des Unternehmens
- Die Einkaufsorganisation des Unternehmens
- Das Image eines Unternehmens
- Die Größe des Kundenstamms
- Die Lage eines Unternehmens
Beispiel:
Unternehmen X kauft das Unternehmen Y für zehn Millionen Euro. Das Unternehmen Y hat ein Vermögen von fünf Millionen Euro. Gleichzeitig hat es jedoch auch drei Millionen Euro Schulden. Aus dem Vermögen und den Schulden wird der Substanzwert gebildet, indem man die Schulden vom Vermögen abzieht. Der Substanzwert beträgt hier zwei Millionen Euro.
Dementsprechend wäre das Unternehmen Y so gesehen nur zwei Millionen Euro wert. Nun kommen aber die obigen Faktoren ins Spiel, die den Wert eines Unternehmens bestimmen. Zieht man nun die zwei Millionen Euro des Substanzwertes vom Kaufpreis ab, so kommt man auf den überhöhten Wert von acht Millionen Euro, die der Käufer eigentlich zu viel bezahlt hat. Dieser begründet sich dann aus dem Goodwill, dem Firmenwert.
Wann und wozu wird der Goodwill gebildet?
Der Goodwill ist dabei bei vielen Prozessen von großer Bedeutung.
1. Beim Verkauf eines Unternehmens muss der Wert bemessen werden.
2. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters.
3. Bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters.
Welche Arten des Goodwills gibt es?
Bei der Bildung des Goodwills muss zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden werden. Die erste ist der sogenannte originäre Firmenwert. Darunter wird der Firmenwert verstanden, welcher vom Unternehmen selbst erschaffen wurde.
Beim derivativen Firmenwert handelt es sich um den entgeltlich erworbenen Firmenwert.
Der größte Unterschied bei beiden ist dagegen, dass der derivative Firmenwert nach §246 Handelsgesetzbuch mit in die Bilanz übernommen werden muss. Beim originären Firmenwert hingegen gibt es nach §248 Handelsgesetzbuch sogar ein Bilanzierungsverbot.
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