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Grundpfandrechte

Die Sicherheit für ein Darlehen, indem Grundstücke oder Immobilien durch eine Hypothek oder eine Grundschuld belastet werden.

Wer einen langfristigen Darlehensvertrag bei einer Bank abschließt, um beispielsweise ein Grundstück zu finanzieren, kommt in der Regel nicht darum herum, eine Sicherheit für die Bank einzubringen. Damit soll der Fall abgesichert werden, dass der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlen kann. Das Grundstück wird dementsprechend mit einem Grundpfandrecht belastet, sodass der Gläubiger das Grundstück pfänden kann. Die Bank kann darauf zurückgreifen, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Grundpfandrechte müssen dabei stets in das Grundbuch eingetragen werden. Dementsprechend muss ein Antrag gestellt werden, um ein Grundpfandrecht zu einzutragen oder dieses zu löschen zu lassen. Mit dem Antrag gehen auch immer Kosten zum Beispiel für den Notar einher.

Welche Arten der Grundpfandrechte gibt es?

Die wichtigsten Grundpfandrechte sind die der Grundschuld und der Hypothek. Kann der Schuldner seinen Vertrag nicht mehr erfüllen und nicht mehr zahlen, so kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung verlangen, um seine Forderungen erfüllt zu bekommen.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Grundschuld und der Hypothek ist, dass die Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen geknüpft ist. Dies ist bei der Hypothek der Fall, sodass mit zunehmender Tilgung die Hypothek sinkt. Zahlt man das Darlehen ab, so ist damit auch die Hypothek verbraucht.

In der Regel greifen Banken dementsprechend eher auf die Hypothek zurück, sofern es sich um ein einmaliges Darlehen handelt. Die Grundschuld wird in der Praxis jedoch häufiger verwendet, da sie bei jedem neuen Darlehen erneut verwendet werden kann. So können beispielsweise Notariatskosten gespart werden.

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