Haus verkaufen Restschuld
Verkauf eines Hauses, trotz der Tatsache, dass der Kreditvertrag zur Finanzierung des Hauses noch läuft.
Sofern man als Privatperson bei einem laufenden Kreditvertrag das Haus verkaufen will, stellt sich die Frage, wie man mit der Restschuld umgeht. Mit Restschuld ist grundsätzlich nur gemeint, dass der Kredit der Bank zur Finanzierung des Hauses noch nicht vollständig zurückbezahlt wurde. Es stehen dementsprechend noch immer Raten an die Bank aus. Was also tun, wenn eine Restschuld noch besteht, man das Haus aber verkaufen will? Wenn man das Haus verkaufen will, etwa weil man unerwartet den Arbeitsplatz verloren hat, ist ein solcher Kreditvertrag eine große finanzielle Belastung. Wer aber dann den Kreditvertrag einfach so kündigt, wird zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert (deren Höhe kann hier im Vorfälligkeitsrechner in Sekundenschnelle ermittelt werden). Damit wollen die Banken den Schaden ersetzt bekommen, der ihnen durch die fehlenden Zinsen entgeht. Oft werden Verbraucher so zu einer hohen Zahlung gezwungen. Um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden, gibt es dabei zwei Möglichkeiten:
Den sogenannten Schuldnertausch
Dementsprechend kann der Kreditnehmer den neuen Käufer des Hauses bitten, für ihn als Vertragspartei in den Vertrag mit der Bank einzutreten.
Wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der potenziell neue Schuldner ähnlich finanziell aufgestellt ist, wie es der alte Kreditnehmer war. Nur dann besteht die Möglichkeit einer Zustimmung durch die Bank.
Objekttausch
Eine weitere Variante bietet sich im sogenannten Objekttausch. Dafür muss der Kreditnehmer an einem anderen Ort nur eine gleichwertige Immobilie finden, die in den Vertrag mit aufgenommen werden kann.
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