Zum Hauptinhalt springen

Haustürgeschäft

Ein Haustürgeschäft ergibt sich aus einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Konsumenten und beschreibt eine entgeltliche Leistung. Der Abschluss kann auch außerhalb der eigenen Haustür stattfinden.

Was ist ein Haustürgeschäft?

Haustürgeschäfte entsprechen Verträgen zwischen Unternehmern und Konsumenten. Sie beinhalten entgeltliche Leistungen. Zu deren Abschlüsse sind die Verbraucher durch mündliche Besprechungen an ihren Arbeitsplätzen oder in Privatwohnungen ernannt worden. Als Anlass hätte eine im Interesse der Unternehmer stehende Freizeitveranstaltung, durchgeführt durch die Unternehmer selbst oder einen Dritten, dienen können. Auch ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen wäre hier möglich gewesen (vgl. § 312 BGB). § 312 BGB ist Teil des Verbraucherschutzrechtes.

Der Ausdruck „Haustürgeschäft“ ist etwas irritierend, weil sich der Abschluss eines solchen Vertrages auch in anderen Situationen ereignen kann. Bei einem Haustürgeschäft steht dem Konsumenten ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Widerruf muss nicht begründet sein. Er ist dem Unternehmer in Textform oder durch die Rücksendung der jeweiligen Sache binnen zwei Wochen vorzubringen. Um die Frist einzuhalten, genügt eine pünktliche Absendung.

Die Abmachung soll den Konsumenten vor einem unüberlegten Vertragsabschluss warnen. Denn in den aufgeführten Situationen ahnt der Verbraucher von einem geschäftlichen Anbahnungsversuch nichts. Er kann sich dadurch weder auf die Situation vorbereiten noch ein entsprechendes Verhalten ausdenken.

Im Widerrufsrecht nach § 312 III BGB gibt es aber auch Ausnahmen. Vor allem Versicherungsverträge können in einer solchen Haustürsituation vereinbart werden, ohne dass der Verbraucher von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Zudem ist die Bagatellgrenze von 40 Euro dem § 312 III Nr. 2 BGB zufolge zu berücksichtigen.
Ein Widerrufsrecht liegt bei einem solchen Geschäft allerdings nicht vor, wenn die Leistung umgehend vollzogen und bezahlt wird und das Entgelt unter 40 Euro bleibt.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei DB-Anwälte

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung