Indossament
Ein Indossament ist eine Angabe, die bei einem Orderpapier im Rahmen einer Übertragung gemacht wird. Der bisherige Inhaber der Urkunde muss diese vornehmen, um das Papier rechtsgültig auf einen anderen Besitzer übertragen zu können.
Was ist ein Indossament?
Ein Indossament ist eine Anmerkung, die bei einem Orderpapier im Zuge einer Übertragung, wie bei einem Wechsel, einem Scheck oder einer Namensaktie, vorgenommen wird. Der bisherige Inhaber der jeweiligen Urkunde muss diese ausführen, damit das Papier auf einen anderen Eigentümer übertragen werden kann.
Der jeweilige Vermerk steht auf der Urkundenrückseite und erkennt durch den bisherigen Eigentümer, den Indossanten, den neuen Besitzer, den Indossatar, an. Dieser kann das Papier einlösen und damit die niedergeschriebene Übertragung seiner Rechte in Gang setzen.
Welche Funktionen hat ein Indossament?
Ein Indossament hat viele verschiedene Funktionen, die im Wechselgesetz stehen. Folgende fallen darunter:
Transportfunktion
Alle Rechte und der Besitz des jeweiligen Orderpapiers werden von einer Person auf eine andere übertragen. Hier handelt es sich um eine Rechtsübertragung.
Garantiefunktion
Der Indossant haftet für die Entgegennahme und Einreichung der vom ihm indossierten Papiere. So wie er ist auch der Aussteller für die Annahme und Vergütung des Wechsels gegenüber dem rechtmäßigen Wechselinhaber verantwortlich.
Legitimationsfunktion
Durch das Indossament wird ein neuer Besitzer als rechtmäßiger Inhaber der Papiere beschlossen. Hier geht es um den Berechtigungsnachweis.
Welche Formen des Indossaments gibt es?
Indossaments können verschiedene Formen annehmen. Dazu zählen:
Vollindossament
Es beinhaltet neben der Unterschrift des Indossanten und dem Namen des Indossatars auch die Zeit sowie den Ort der Übertragung.
Kurzindossament
Es umfasst lediglich die Unterschrift des Indossanten und ist auch als Blankoindossament bekannt. Der Name des Empfängers ist unbekannt, sodass nur das Inhaberpapier den Wechsel darstellt.
Rektaindossament
Es beinhaltet die Ergänzung „nicht an Order“. Damit untersagt der Indossant die Weiterreichung des Papiers. Er haftet nur dem Indossatar gegenüber, weiteren Nachfolgern aber nicht.
Pfandindossament
Es beinhaltet eine Zusatzformulierung wie „zur Sicherheit“ oder „zum Pfänden“. Der Indossant gibt das Papier als Pfand an einen Dritten weiter, sodass der Wechsel nur als Sicherung dient. Der Indossant bleibt weiter der Besitzer.
Inkassoindossament
Es enthält eine Anmerkung wie „zum Inkasso“, „in Prokura“ oder „zur Erziehung“. Der Wechselempfänger ist in dem Fall nur dazu berechtigt, die Wechselsumme einzuziehen.
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