Informationsfreiheitsgesetze
Informationsfreiheitsgesetze haben die Aufgabe, Bürgern innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche bestehende Informationen der öffentlichen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen.
Was sind Informationsfreiheitsgesetze?
Informationsfreiheitsgesetze sollen Bürgern innerhalb des Geltungsbereiches dieser Gesetze freien Zugang zu allen vorliegenden Informationen der öffentlichen Verwaltungen verschaffen. Es wird vom Öffentlichkeitsprinzip gesprochen.
Die Gesetze legen die entsprechenden Rechte fest und bestimmen das genaue Verfahren zur Offenlegung der Informationen. Die Gesetzte unterstützen damit primär die demokratische Meinungs- und Willensbildung.
Wie sind Informationsfreiheitsgesetze in Europa geregelt?
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates beschloss 1979, dass der Öffentlichkeit Zugang zu Regierungsunterlagen und Informationen verschafft werden sollte. Am 25.11.1981 und 21.02.2002 führte der Ministerrat des Europarates die Grundsätze weiter aus. Er wollte damit die Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats erweitern. Die Gesetze existieren in nahezu allen europäischen Ländern.
Wie sind Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland geregelt?
Bevor das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes am 01.01.2006 rechtskräftig wurde, hatte kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen vorgelegen. Es existierten nur viele Einzelregelungen, wie beispielsweise das Einsichtsrecht in Register und Archiv und Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gibt es den Grundsatz, dass bei einem konkreten Interesse ein Recht auf eigene Akteneinsicht besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jeden Bürger gab es nur für Umweltinformationen. Das dazugehörige Gesetz wurde 1994 aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft angeordnet.
Umstritten war die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis und primär der in Deutschland sehr detaillierte Datenschutz in der EU und seinen Mitgliedsstaaten bei der Informationsfreiheit greift.
Wie ist eine Einsicht in Informationsfreiheitsgesetze auf Bundesebene geregelt?
Seit dem 01.01.2006 gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene. Die rot-grüne Bundesregierung hat in ihren Koalitionsvereinbarungen 1998 und 2002 beschlossen, ein derartiges Gesetz auszuarbeiten. Nachdem das Gesetz in der ersten Amtsdauer (juristisch: Legislaturperiode) am Widerstand mehrerer Ministerien gescheitert war, legten die Koalitionsparteien am 17.12.2004 dem Bundestag erneut einen Entwurf vor. Am 03.06.2005 wurde durch den Bundestag das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Voraussetzung dafür war, dass die FDP und PDS dieses berücksichtigten. Der Bundesrat genehmigte das Gesetz am 08.07.2005.
Wie ist eine Einsicht in Informationsfreiheitsgesetze auf Länderebene geregelt?
Die Informationsfreiheitsgesetze wurden in den folgenden Bundesländern durchgesetzt:
- Brandenburg (11.03.1998)
- Berlin (16.10.1999)
- Schleswig-Holstein (10.02.2000)
- NRW (01.01.2002)
- Mecklenburg-Vorpommern (29.07.2006)
- Hamburg (01.08.2006)
- Bremen (01.08.2006)
- Saarland (15.09.2006)
Zudem liegen Entwürfe dieser Gesetze in weiteren Bundesländern vor.
In Hamburg wurde am 01.08.2006 das bereits am 11.04.2006 festgelegte Informationsfreiheitsgesetz in Kraft gesetzt. Dieses dient seit dem 05.09.2005 primär als Verweisgesetz auf das seit dem 01.09.2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Für dessen Anwendung wurden durch die Justizbehörde weitreichende Anwendungshinweise für die Behörden und öffentlichen Einrichtungen herausgestellt. Das Gesetz beinhaltet allerdings umfassende Ausschlussgründe wie beispielsweise die Akteneinsicht. Diese ist lediglich bei abgeschlossenen Verfahren durchführbar, bei laufenden hingegen nicht.
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