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Insolvenzplan

Gibt den Rahmen vor, wie die Insolvenz eines Unternehmens abgewickelt werden soll.

Mit dem Insolvenzplan wird festgelegt, wie die Insolvenz eines Unternehmens ablaufen soll. Dabei wird von gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung abgewichen. Dies geschieht jedoch nur mit Zustimmung von Schuldner, Insolvenzverwalter und der Gläubigerversammlung.

Wie wird ein Insolvenzplan gestaltet?

Kommt es zu einer Insolvenz, so gibt die Insolvenzordnung relativ klar vor, wie damit umzugehen ist. Die Beteiligten eines Insolvenzverfahrens können jedoch in bestimmten Fällen davon abweichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie die Auffassung vertreten, mit einem Insolvenzplan könne das Unternehmen noch saniert werden. Dabei können jedoch nur der Schuldner oder der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan vorlegen.

Dieser muss von allen Beteiligten, darunter auch das Insolvenzgericht, abgesegnet werden. Es ist dabei sogar der Normalfall, dass das Insolvenzgericht dem Insolvenzplan zustimmt, sodass nur in wenigen Ausnahmefällen eine gerichtliche Ablehnung des Insolvenzplans vorgenommen kann. Sofern der Insolvenzplan in Kraft tritt, muss sich der Schuldner genau an die Vorgaben aus dem Plan halten. Nur in Ausnahmefällen darf von den vorgeschriebenen Punkten abgewichen werden.

Wie teilt sich ein Insolvenzplan auf?

Der Insolvenzplan unterteilt sich dabei in zwei Hälften:

  1. Den darstellenden Teil gemäß §220 InsO
    Im darstellenden Teil wird festgehalten, wie die momentane Situation des Unternehmens aussieht. Gleichzeitig werden konkrete Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens erklärt. In einem Betriebsplan muss die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens belegt werden, sodass die Beteiligten zur Annahme des Insolvenzplans bewegt werden.
  2. Den gestaltenden Teil gemäß §221 InsO
    Im gestaltenden Teil hingegen wird festgelegt, wie sich die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan ändert. Dabei können Personengruppen, die nachweisen können, dass sie durch den Insolvenzplan schlechter gestellt werden, Minderheitenschutz genießen. Das bedeutet, dass einzelnen Gläubigern dann ein Verweigerungsrecht zusteht.

Was sind die Vorteile eines Insolvenzplans?

  • Der insolvente Betrieb hat eine gewisse Planungssicherheit.
  • Die Gläubiger erhalten eine höhere Quote als bei der Verwertung.
  • Grundsätzlich ist die Quote drei-mal so hoch wie bei einer Regelabwicklung.
  • Die Arbeitnehmer haben eine höhere Chance auf den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.
  • Von dem Erhalt der Arbeitsplätze profitieren viele Parteien. Denn dadurch können große Kostenfaktoren wie Abfindungen vermieden werden.
  • Die Geschäftsanteile von Gesellschaftern sind wieder werthaltig.

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