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Jagdschein

Ein Jagdschein ist ein offizielles Dokument, mit welchem ein Jäger dessen Jagdberechtigung nachweisen kann. Jeder Jäger ist dazu verpflichtet, einen solchen Schein zu machen.

Wie macht man einen Jagdschein?

In Deutschland ist es gesetzlich festgelegt, dass jeder Jäger einen Jagdschein machen muss. Der Schein ist ein Dokument, das die Jagdberechtigung nachweisen kann. Dieser kann bei der zuständigen unteren Jagdbehörde nahe des Prüfungswohnsitzes angemeldet und letztlich auch ausgestellt werden.

Die folgenden Unterlagen sind für die Ausstellung relevant:

  • Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung,
  • Jagdhaftpflichtversicherung mit der Abdeckung von Personen- und Sachschäden in bestimmter Abdeckungshöhe und
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß dem Waffengesetz.

Als Voraussetzung ist außerdem ein einwandfreies Führungszeugnis (behördliche Bescheinigung über keine registrierten Vorstrafen) erforderlich.

Wer seinen Jagdschein machen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein (für den Jugendjagdschein) und zunächst die Jägerprüfung erfolgreich bestehen. Diese ist ein Lehrgang, der den Prüfling theoretisch und praktisch auf die anschließende staatliche Jägerprüfung mit 60 Theorie- und 60 Praxisstunden vorbereitet. Die staatliche Jägerprüfung besteht danach aus drei Teilen.

In der praktischen Prüfung muss der Jagdscheinanwärter seine Fähigkeiten im Umgang mit Waffen im Rahmen einer Schießprüfung unter Beweis stellen. In der darauffolgenden schriftlichen Prüfung muss er ein Multiple-Choice-Verfahren erfolgreich absolvieren. Die abschließende mündliche Prüfung wird in einem Jagdrevier durchgeführt.

Ein Jagdschein kann dem Besitzer allerdings auch wieder entzogen werden, wenn er unzuverlässig ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied 2010, dass einem Jagdscheinbesitzer sein Jagdschein wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit wieder entzogen werden kann, wenn dieser auf eine entlaufene Kuh schießt.

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