Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Aufgabenbereich des Jugendamts bei jugendgerichtlichen Verfahren.
Was versteht man unter der Jugendgerichtshilfe?
Unter dem Begriff „Jugendgerichtshilfe“, auch „Jugendhilfe im Strafverfahren“ genannt, versteht man einen Aufgabenbereich des Jugendamts im Rahmen jugendgerichtlicher Verfahren. Der Dienst muss nach den gesetzlichen Vorschriften vom Jugendgericht in Anspruch genommen werden und dient der Betrachtung von sozialen und erzieherischen Gesichtspunkten in einem Strafverfahren.
Wegen des Selbstverständnisses als Dienst des Jugendamts, der sich vor allem an Jugendliche und nicht an die Gerichte richtet, wird vermehrt auf die Bezeichnung „Jugendhilfe im Strafverfahren“ anstatt „Jugendgerichtshilfe“ zurückgegriffen. Die Gerichte sind nämlich besonders gegenüber der Jugendgerichtshilfe nicht weisungsbefugt.
Ziel ist es, weiteren Straftaten durch die Jugendlichen entgegenzuwirken und ihnen gleichzeitig bei ihrer weiteren Entwicklung und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu helfen. Zusätzlich berät der Dienst, oftmals durch spezialisierte Fachkräfte, auch Personen im Umfeld dieser Jugendlichen, wie beispielsweise ihre Eltern oder Lehrer.
Die Jugendgerichtshilfe ist im Sozialgesetzbuch (SGB) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) gesetzlich geregelt. Diesen zufolge ist die Mitwirkung in Strafverfahren vor den Jugendgerichten, gegen Jugendliche (Alter zwischen 14 und 18 Jahre zur Tatzeit) und Heranwachsende (Alter zwischen 18 bis unter 21 Jahre zur Tatzeit), der Regelfall.
Welche Aufgaben hat die Jugendgerichtshilfe?
Die Hauptaufgabe der Jugendgerichtshilfe liegt in der Beratung der Jugendlichen und ihrer Familien. Zudem führt das Jugendamt Gespräche mit den Jugendlichen, um dem Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Jugendlichen geben zu können. Folgende Einschätzungen bezüglich des Jugendlichen spielen hier eine Rolle:
- Persönlichkeit
- Bisherige Entwicklung
- Aktuelle Lebenssituation
- Umwelt
- Sonstige erzieherische, soziale und fürsorgerische Aspekte
Zudem empfiehlt das Jugendamt, ob ein Absehen von einer förmlichen (durch eine Vorschrift angeordneten) Strafverfolgung (Diversion) im jeweiligen Fall sinnvoll erscheint, wenn die Jugendhilfe auf geeignete erzieherische Leistungen zurückgreifen kann. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Soziale Arbeitsstunden
- Verkehrserziehungskurse
- Soziale Trainingskurse
- Besuch in einer Justizvollzugsanstalt zur „Abschreckung“
- Täter-Opfer-Ausgleich (Zusammenwirkung dieser, um den Konflikt außergerichtlich aus der Welt zu schaffen oder durch das Bemühen des Täters eine Strafminderung im Prozess zu bewirken)
Die Jugendgerichtshilfe muss im gesamten Verfahren hinzugezogen werden und nimmt an den Verhandlungen teil. Darin teilt sie ihre Einschätzungen und Empfehlungen im Rahmen einer mündlichen Stellungnahme oder einem schriftlichen Gutachten. Ihre Einschätzung der Täterpersönlichkeit und die Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen tragen ebenfalls zur Urteilsfindung bei.
Weitere Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind:
- Vermittlung und Überwachung erzieherischer Maßnahmen
- Haftbetreuung bei einer Haftstrafe
- Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer bei einer Bewährungszeit.
Wie kann man bei der Jugendgerichtshilfe arbeiten?
Um in der Jugendgerichtshilfe tätig zu werden, muss man erst einmal ein Studium in Sozialer Arbeit, teils alternativ in der Psychologie, absolvieren.
Welches Gehalt verdient man in der Jugendgerichtshilfe?
Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe verdienen bei einer 40-Stundenwoche monatlich ungefähr zwischen 2300 und 3000 Euro brutto.
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