Jugendliche
Jugendliche sind Personen, die sich altersgemäß zwischen der Kindheit und dem Erwachsensein befinden. Rechtlich betrachtet sind sie zwischen 14 und 18 Jahre alt.
Wann handelt es sich um Jugendliche?
Jugendliche sind Personen, die sich, ihrem Alter nach, zwischen der Kindheit und dem Erwachsensein befinden. Die Phase erstreckt sich dabei grob vom 13. bis zum 21. Lebensjahr. Rechtlich betrachtet sich Jugendliche allerdings Personen, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind.
Sie werden gemäß dem Jugendrecht behandelt, welches wiederum folgende Rechte und Positionen umfasst:
- Jugendarbeitsrecht
- Jugendschutzrecht
- Jugendstrafrecht
- Recht der Kinder- und Jugendhilfe
- Schulrecht
- Stellung des Kindes in der Familie
Das Jugendrecht basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
Welche Rechte haben Jugendliche?
Die Rechte von Jugendlichen nehmen mit zunehmendem Alter zu:
- Ab 12 Jahren tritt die sogenannte „eingeschränkte Religionsmüdigkeit“ ein. Das heißt, dass ein Kind nicht gegen seinen Willen eine andere Religion annehmen darf.
- Ab 14 Jahren ist diese Religionsmündigkeit dann uneingeschränkt.
- Strafrechtlich sind Jugendliche nun begrenzt verantwortlich, falls sie die erforderliche Einsicht und Reife für ihre Tat mit sich bringen. Sie sind strafmündig.
- Mit 14 Jahren haben Jugendliche ein Beschwerderecht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Rechtsprechung). Gegen sexuellen Missbrauch von Kindern sind sie nicht weiter strafrechtlich geschützt. Für den Fall, dass Jugendliche nicht in Vollzeit zur Schule gehen, dürfen sie maximal 35 Stunden in der Woche leichte Tätigkeiten ausüben.
- Ab 15 Jahren ist es Jugendlichen dann erlaubt, acht Stunden am Tag zu arbeiten.
- Ab 16 Jahren können Jugendliche ein Testament einreichen, vor Gericht als Zeugen vereidigt werden, Kraftfahrzeuge der Klassen M und A1 fahren und in manchen Bundesländern die Kommunalwahl in Anspruch nehmen. Es ist ihnen gestattet, sich bis 24 Uhr an öffentlichen Plätzen aufzuhalten.
Jugendliche, die eine strafbare Handlung begangen haben, werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Dieses ist ein „Sonderstrafrecht“ für junge Straftäter, das im Kontrast zum Erwachsenenstrafrecht steht. Es trifft allerdings nicht auf Kinder zu, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erst danach tritt es in Kraft und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr vollendet, aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden grundsätzlich ebenfalls nach dem Jugendstrafrecht gemaßregelt.
Wozu dient das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche im Arbeitsleben schützen. Dem Gesetz zufolge handelt es sich hier bei den Jugendlichen um Personen zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr. Es wird in Betrieben angewendet, deren Arbeitsort in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Hier spielt die Staatsangehörigkeit des Jugendlichen und des Arbeitgebers keine Rolle.
Zudem werden im Jugendarbeitsschutzgesetz unter anderem die Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche festgelegt.
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