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Kameralistik

Die Kameralistik ist ein Buchführungs-Verfahren. Es wird heutzutage noch in der Verwaltung verwendet, wurde allerdings bereits in vielen Bereichen durch die doppelte Buchführung abgelöst.

Die Kameralistik ist ein Stil, also eine Art der Buchführung. Bei der Kameralistik werden Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltes, einer Verwaltung oder eines Unternehmens betrachtet, allerdings nicht Erträge und Aufwendungen, wie es bei der doppelten Buchführung üblich ist.

Das System wird heutzutage noch in der öffentlichen Verwaltung verwendet. Da es jedoch unflexibel ist, wird die kameralistische Buchführung immer mehr (vor allem im unternehmerischen Bereich) durch die doppelte Buchführung (Doppik) abgelöst.

Was ist die Kameralistik und was sind ihre Ziele?

Die kameralistische Buchführung ist eine der klassischen Buchführungsmethoden. Vor allem wird sie in Kirchen und öffentlichen Verwaltungen zur Erstellung von Haushaltsplänen verwendet. Unternehmen benutzen eher die doppelte Buchführung. Die Kameralistik stammt vom Begriff für eine königliche Schatzkammer aus dem 18. und 19. Jahrhundert ab. Historisch kann unter dem Begriff der Kameralistik auch die Kameralwissenschaft verstanden werden. Diese stellt eine Wissenschaft der Staatsverwaltung dar und wurde im 20. Jahrhundert genutzt. Durch die Kameralistik kann eine Finanzplanung vereinfacht werden.

Laut Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) muss der Bundesfinanzminister die Einnahmen und Ausgaben der Bundesregierung vorlegen und darüber Rechnung führen. Damit soll festgestellt werden, ob die Haushaltseinnahmen und -ausgaben das Vermögen der Regierung erhöht oder vermindert haben. Dadurch ist auch erkennbar, wofür Ausgaben getätigt wurden und welche Einnahmen erzielt wurden.

Erträge und Aufwendungen sind Werterhöhungen oder Wertverminderungen des Nettovermögens, beispielsweise Zinserträge, Abschreibungen oder Mietzahlungen. Sie werden von der Kameralistik nicht erfasst.

Die kameralistische Buchführung wird heute noch in einigen wenigen Bundesländern und bei der Haushaltsführung im Bund verwendet. In beispielsweise Schleswig-Holstein und Bayern haben Kommunen die Wahl zwischen der Doppik und der erweiterten Kameralistik.

Wesentliche Kennzeichen der Kameralistik

Die Kameralistik unterliegt den folgenden Regeln:

  • Es werden Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan erfasst, allerdings nicht Aufwände und Erträge (also beispielsweise Abschreibungen, die erfasst werden, für die aber kein echtes Geld fließt).
  • Es kommt darauf an, wann der Zahlungsvorgang stattfindet (Geldverbrauchskonzept).
  • Der Haushaltsplan ordnet die Beträge einerseits nach Zweck, andererseits nach Verwaltungseinheiten. Jede von den dadurch entstandenen Haushaltsstellen ist voneinander abgegrenzt und wird für sich abgerechnet.
  • Die Möglichkeit, die Finanzen zu manipulieren, ist gering.

Kritik an der der Kameralistik

Die Grundregeln der Kameralistik sind sehr unflexibel und begrenzend. Daher können sie nicht alle Fragen beantworten, die bei der modernen Buchführung aufkommen. So entspricht sie heutzutage nicht mehr den Anforderungen einer modernen Verwaltung.

Es werden weder die Vermögenslage noch deren Veränderung erfasst. Werteveränderungen, wie beispielweise bei Abschreibungen, also wenn ein Auto über die Jahre an Wert verliert, werden nicht dargestellt. Auch zukünftige finanzielle Lasten und Informationen zur Wirtschaftlichkeit der mit den Ausgaben erbrachten Leistungen werden nicht erfasst.

In der kameralistischen Buchführung kann weder die Effektivität, noch eine leistungswirtschaftliche Effizienz wie die Produktivität oder Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden. Auch findet eine unvollständige Abbildung der öffentlichen Verschuldung bei der einfachen Kameralistik statt. Allerdings ist die Finanzplanung mittels der Kameralistik einfacher als mit der Doppik. Viele dem Staat gehörenden Grundstücke haben beispielsweise heutzutage einen Wert, der aufgrund des Alters der Immobilien nicht mehr mit dem ursprünglichen Wert vergleichbar ist und sind daher nur schwer erfassbar. Die Doppik würde für den Staat einen hohen, zusätzlichen Aufwand bedeuten, der nicht im Verhältnis zu den Vorteilen steht.

Die erweiterte Kameralistik

In den letzten Jahrzehnten wurde die Kameralbuchhaltung erweitert und reformiert. Häufig wird die erweiterte Kameralistik verwendet, bei der durch Nebenrechnungen auch Kosten und Leistungen eingezogen werden. Mit der zweiseitigen Buchung über ein Konto und ein Gegenkonto sowie durch ein neues Steuerungsmodell wurde Anfang der 90er Jahre versucht, die Haushaltswirtschaft effizienter und flexibler zu gestalten. Allerdings wurde Mitte der 90er klar, dass die Kameralistik nicht mehr für die kommunale Finanzplanung und Rechnungslegung zeitgemäß ist und wurde seitdem immer mehr auf die Doppik umgestellt.

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