Kanonisches Recht
Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirchen und der Ostkirchen.
Das kanonische Recht ist die Gesamtheit der Rechtssätze der katholischen Kirche, auch kirchliches Recht genannt. Es regelt dabei die Rechtsbeziehungen zwischen den Religionsangehörigen der Kirche sowie interne Angelegenheiten in einer kirchlichen Gemeinschaft. Er wird von der Religionsgemeinschafts selbst festgesetzt. Der Begriff wird von dem lateinischen Begriff Canon = Richtschnur abgeleitet, der wiederum aus dem Griechischen stammt. Auch für die katholischen Ostkirchen gelten die im kanonischen Recht festgelegten Regeln.
Herkunft und Regeln des kanonischen Rechts
Bereits im Mittelalter wurden die Normen des kanonischen Rechts zusammengefasst. Nach dem Vorbild des Code Napoleon im Jahre 1917 wurden sie letztendlich niedergeschrieben und im Jahr 1983 noch einmal komplett überarbeitet. Die einzelnen Normen werden dabei als Canones bezeichnet. Ein eigener Kodex für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 veröffentlicht, dort wird das Regelwerk als Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium bezeichnet.
Obwohl sich das Kirchenrecht zunächst vor allem mit dem inneren Recht der Kirche beschäftigte, betrifft es auch das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Die Richtlinien des kanonischen Rechts werden dabei im Codex Iuris Canonici festgehalten. Die Normen berühren alle Gläubigen der katholischen Kirche, die sich zu einem einzigen, gemeinsamen Glauben bekennen. Das kanonische Recht stellt dabei eine verbindliche Lebensordnung dar, die sich aus den zentralen theologischen Fragen der Religion ergibt. Dabei wird das kanonische Recht in das göttliche und menschliche Recht unterteilt.
Die Grundlagen des Kirchenrechts sind theologischer Natur, aber auch Gemeinsamkeiten mit den Rechtswissenschaften bestehen. Das kanonische Recht hatte so Einfluss auf das deutsche Prozessrecht, insbesondere bei Strafprozessen. Auch der Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ (Verträge müssen eingehalten werden) hat seinen Ursprung im kanonischen Recht.
Links:
Vom Vatikan herausgegebener Codex des kanonischen Rechts
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