Kapitalerhöhung
Erhöhung des Eigen- oder Stammkapitals eines Unternehmens, zum Beispiel durch die Ausgabe neuer Aktien.
Aktienunternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) haben verschiedene Möglichkeiten, sich mehr Geld beschaffen. Eine Art davon ist die so genannte Kapitalerhöhung. Dabei wird des Eigen- und Stammkapital eines Unternehmens vergrößert. Sie kann sowohl von außen als auch innerhalb des Unternehmens geschehen, häufig aber durch die Ausgabe neuer Aktien. Dies wird auch als Emission bezeichnet. Dabei kann man verschiedene Arten von Kapitalerhöhungen unterscheiden.
Die Kaptalerhöhung stellt eine Maßnahme der Eigenfinanzierung dar, es wird also kein Geld durch beispielsweise Kredite benötigt. Das Unternehmen gibt neue Aktien aus und erhöht damit sein Kapital oder wandelt Unternehmensteile in Eigen- oder Stammkapital um. So kann es sich finanzielle Mittel zur Durchführung einer größeren Investition, einer Übernahme eines anderen Unternehmens oder auch für eine Schuldentilgung beschaffen.
Um neue Aktien herausgeben zu können, muss dieses auf der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen werden. Es ist dabei eine Zustimmung von mindestens 75 Prozent der Stimmberechtigten nötig.
Welche Auswirkungen hat die Kapitalerhöhung für Aktionäre?
Besonders für die Inhaber von Aktien hat die Kapitalerhöhung hohe Auswirkungen. Die Kapitalerhöhung hat sowohl Einfluss auf ihre Stimmanteile als auch auf die ausgezahlte Dividende und den Wert der Aktien.
Aktionäre werden bei der Vergabe neuer Aktien oftmals entschädigt, damit ihre Stimm- und Dividendenanteile gleich bleiben. In den meisten Fällen haben sie auch das Recht, die neuen Aktien als erstes zu kaufen, was als Bezugsrecht bezeichnet wird. Durch das Bezugsrecht können die Aktionäre dann ihre Unternehmensanteile erhalten. Wenn die Aktionäre ihr Bezugsrecht jedoch nicht nutzen, besteht die Gefahr, dass ihre Anteile verwässern.
Arten der Kapitalerhöhung laut dem Aktiengesetz (AktG)
Der Gesetzgeber sieht vier verschiedene Möglichkeiten für die Erhöhung des Kapitals von Aktiengesellschaften vor:
- Ordentliche Kapitalerhöhung: Ausgabe neuer Aktien, bei denen die bisherigen Aktionäre das Recht haben, diese zuerst zu kaufen (Bezugsrecht). Damit soll ein Kursverlust vermieden werden.
- Genehmigte Kapitalerhöhung: Sie muss auf der Hauptversammlung beschlossen werden und bevollmächtigt den Hauptvorstand, das Grundkapital innerhalb von fünf Jahren auf maximal 50 Prozent zu erhöhen. Das Unternehmen kann in den fünf Jahren selbstständig einen günstigen Zeitpunkt wählen. Diese Erhöhung kann notwendig sein, um flexibel auf Änderungen am Kapitalmarkt zu reagieren.
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: Sie wird auch nominelle Kapitalerhöhung genannt. Dabei fließen dem Unternehmen keine neue Mittel zu. Die Gewinn- und Kapitalrücklagen werden in Grundkapital umgewandelt, für die neuen Aktien ausgegeben werden können. Der Aktionär erhält dabei neue Aktien, ohne neue Einzahlungen leisten zu müssen. Die Aktienanzahl erhöht sich und die einzelne Aktie erhält einen geringeren Anteil am Vermögen. Der Aktienkurs verringert sich dementsprechend, der Wert des Depots eines Anlegers bleibt aber im Prinzip gleich.
- Bedingte Kapitalerhöhung: Die Kapitalerhöhung ist hier an eine Bedingung geknüpft. Tritt diese nicht ein, wird das Kapital auch nicht erhöht. Nur, wenn Wandel- und Optionsanleihen in Aktien umgetauscht werden, erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft. Hier sind in der Regel keine Bezugsrechte für Altaktionäre vorgesehen, sie können also einen Wertverlust erleiden.
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