Kapitalgesellschaft
Handelsgesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung im Vordergrund steht, beispielsweise wie bei einer GmbH oder Aktiengesellschaft.
Unter dem Begriff Kapitalgesellschaft können verschiedene Rechtsformen, die ein Unternehmen haben kann, zusammengefasst werden. Das Kapital steht bei diesen Unternehmen im Mittelpunkt der Gesellschaft. Es wird durch eine Kapitaleinlage der Gesellschafter erhalten. Die bedeutendsten Kapitalgesellschaften stellen Aktiengesellschaften(AG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar. Zusätzlich gibt es weitere Arten von Kapitalgesellschaften.
Was sind Kapitalgesellschaften?
Laut ihrer Definition ist die Kapitalgesellschaft eine Handelsgesellschaft, die als juristische Person rechtsfähig, parteifähig und sogar deliktfähig ist. Damit kann sie Verträge, wie beispielsweise Arbeitsverträge, schließen und ist für die eigenen Taten rechtlich verantwortlich. Kapitalgesellschaften können viele Gesellschafter haben, vor allem, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, da das Kapital der Gesellschaft in viele Aktien aufgeteilt wird, die gehandelt werden. Es schließen sich dabei mehrere Mitglieder zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Die Kapitalgesellschaft entsteht durch eine Eintragung in das Handelsregister. Auch die Haftungsbeschränkung beginnt mit dieser Eintragung. Zudem muss ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag abgeschlossen und eine Satzung festgelegt werden. Die gesetzlichen Regelungen zu Kapitalgesellschaften finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB).
Eigenschaften aller Kapitalgesellschaften
Alle Kapitalgesellschaften teilen sich bestimmte Merkmale:
- Der Gewinn steht den Eigentümern entsprechend ihrer Kapitalanteile zu.
- Die juristische Person, also das Unternehmen, lebt auch dann unabhängig weiter, wenn Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheiden oder sterben.
- Eigentümer müssen das Unternehmen nicht leiten beziehungsweise sind dort größtenteils nicht tätig.
- Die Anteile der einzelnen Gesellschafter sind übertragbar.
- Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, es wird bis auf Ausnahmefälle nur mit dem eingesetzten Kapital gehaftet.
- Die Unternehmen können Besitz erwerben und vor Gericht auftreten.
- Es gelten besondere Anforderungen an die Rechnungslegung einer Kapitalgesellschaft seitens des Gesetzgebers. Kapitalgesellschaften sind daher zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Die wichtigsten Kapitalgesellschaften
Es existieren verschiedene Arten von Kapitalgesellschaften, die sich anhand ihrer Definitionen und Eigenschaften unterscheiden:
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sie stellt die bekannteste Art von Kapitalgesellschaften dar. Dabei muss die Kapitalgesellschaft bei der Gründung ein Mindestkapital (Stammkapital) von 25.000 Euro aufweisen. Das Stammkapital muss nicht nur aus Geld bestehen, auch sogenannte Sacheinlagen in Form von beispielsweise Autos oder Maschinen sind möglich. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden und besteht aus der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung und teilweise auch einem Aufsichtsrat.
Die Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft ist ähnlich einer GmbH, allerdings muss das Stammkapital hier nicht bei der Gründung vorliegen, sondern kann im Laufe der Zeit durch die Bildung von Rücklagen angespart werden. Bei dem Stammkapital darf es sich jedoch nicht um Sacheinlagen handeln. Häufig wird die Unternehmergesellschaft daher auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet.
Die Aktiengesellschaft (AG)
Bei der Aktiengesellschaft muss bei der Gründung ein Mindestkapital von 50.000 Euro vorliegen. Die Mitglieder der Aktiengesellschaft sind die Aktionäre, die ihr Kapital in Form von Wertpapieren anteilig erhalten. Die Aktiengesellschaft besteht aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Unternehmensgewinn wird in den meisten Fällen in Form einer Dividende an die Aktionäre ausgezahlt.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Sonderform der Aktiengesellschaft. Sie ist eine Mischung aus Aktien- und Kommanditgesellschaft, hat allerdings einen persönlich haftenden Gesellschafter.
Andere Formen von Kapitalgesellschaften
Auch die eingetragene Genossenschaft, beispielsweise Volks- oder Raiffeisenbanken, bei denen sich die Haftung auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt, gilt als Beispiel für Kapitalgesellschaften. Zudem gibt es noch weitere Formen, wie wirtschaftliche Vereine, die englische Limited (Ltd.) und die Societas Europaea (SE).
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