Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze ist eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung, nach der die Miete bei einer Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden darf.
Die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen ist ein Begriff aus dem Mietrecht. Um als Vermieter die Miete erhöhen zu können, muss dabei die so genannte Kappungsgrenze beachtet werden. Diese sagt aus, dass der Vermieter die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren des laufenden Mietverhältnisses nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen darf.
Dies ist gesetzlich im §558 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschrieben. Zusammen mit der ortsüblichen Vergleichsmiete steckt sie so die Grenzen für Mieterhöhungen fest. In bestimmten Städten und Gemeinden darf die Mieterhöhung dank der von den Bundesländern beschlossenen Kappungsgrenzen-Verordnung sogar nur um maximal 15 Prozent erhöht werden. Nicht betroffen sind von der Kappungsgrenze allerdings solche Mieterhöhungen, die sich aus Modernisierungsmaßnahmen oder erhöhten Betriebskosten ergeben.
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