Kartell
Unter einem Kartell versteht man den Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, die sich auf gleicher Produktionsstufe befinden.
Ein solcher Zusammenschluss zielt in der Regel darauf ab, den Wettbewerb zugunsten aller am Kartell beteiligten Unternehmen zu beschränken.
Grundsätzlich sind Unternehmenszusammenschlüsse zwar erlaubt, sie können jedoch erhebliche gesamtwirtschaftliche Schäden verursachen. Zum Beispiel dann, wenn sich Wettbewerber über Preise oder Produktionsmengen sowie die Aufteilung von Absatzgebieten absprechen. Derartige Vereinbarungen beschränken den Wettbewerb und sind durch das Kartellrecht verboten. Damit Kartelle die rechtlichen Bestimmungen einhalten, überwacht sie das Bundeskartellamt. Entsteht durch den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen die Gefahr einer monopolistischen Marktbeherrschung, kann das Kartellamt den Zusammenschluss verbieten.
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